Nominalzins

Der Nominalzins ist bei herkömmlichen Kreditverträgen der vereinbarte formelle Kreditzins. Weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren werden beim Nominalzins nicht berücksichtigt. Der Nominalzins ist daher nur begrenzt aussagekräftig. Aussagekräftiger ist der Effektivzins.  

Zurück zum Lexikon