Häufige Fragen zur Restkreditversicherung

Was kann versichert werden?

Sie versichern Ihre Rückzahlungsverpflichtungen aus einem oder mehreren smava Kreditprojekten gemäß der mit den Kreditgebern fest vereinbarten Rückzahlungsraten.

Welche Risiken können Sie versichern?

Sie können Ihren Kredit gegen folgende Risiken versichern:  

  • Tod  
  • Arbeitsunfähigkeit  
  • Unverschuldete Arbeitslosigkeit  
Die Arbeitsunfähigkeit können Sie nur in Verbindung mit der Todesfallversicherung abschließen. Die unverschuldete Arbeitslosigkeit können Sie nur in Verbindung mit der Todesfall- und der Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Warum sollten Sie Ihre Rückzahlungsraten gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit absichern?

Als Kreditnehmer gehen Sie eine Zahlungsverpflichtung über einen festen Zeitraum ein, z.B.: 3 Jahre. Die Einkommenseinbußen bei Arbeitsplatzverlust  oder Arbeitsunfähigkeit infolge einer längeren Krankheit oder eines Unfalls sind in der Regel erheblich, sofern Sie nicht bereits ausreichend Vorsorge gegen diese finanzielle Notlage getroffen haben. Mit der Restkreditversicherung können Sie beruhigt sein. Credit Life übernimmt in dieser Zeit die Ratenzahlung und entlastet Sie damit in dieser schwierigen Phase.

Im Todesfall werden Ihre Hinterbliebenen von der Rückzahlung des Kredites entlastet, da der Kredit durch Credit Life in einer Summe abgelöst wird. Im Krankheitsfall übernimmt Credit Life die Ratenzahlung, während Sie sich um Ihre Genesung kümmern können.

Im Falle der unverschuldeten Arbeitslosigkeit übernimmt Credit Life die Ratenzahlung und nimmt Ihnen so die Sorge der laufenden Ratenverpflichtung. Auf diese Weise können Sie sich voll und ganz auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz konzentrieren.

Wer kann sich versichern?

Wenn Sie mindestens zwischen 18 und 55 Jahren alt sind und über den smava Marktplatz einen Kredit aufnehmen, können Sie sich gegen die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit absichern. Gegen Arbeitslosigkeit können sich Selbständige und Arbeitnehmer versichern, wenn Ihre Wochenarbeitszeit mindestens 16 Stunden beträgt.

Wann kann der Abschluß erfolgen?

Sie können die Versicherung nur zeitgleich mit dem Zustandekommen Ihres Kredites abschließen. Ein nachträglicher Abschluss ist nicht möglich.

Muss bei Antragstellung eine Gesundheitsprüfung vorgenommen werden?

Bei Antragstellung ist für Sie keine Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob eine Versicherungsleistung aufgrund bekannter Vorerkrankungen oder den Folgen eines Unfalls ausgeschlossen ist, wird erst im Leistungsfall durch die Fachabteilung von Credit Life geprüft.

Welche Dauer ist für die Versicherung zu wählen?

Die Versicherungsdauer richtet sich nach der Kreditlaufzeit.

In welcher Höhe ist die Versicherungssumme festzusetzen?

Die Versicherungssumme für den Todesfall entspricht dem Stand Ihres ursprünglich vereinbarten Tilgungsplans zum Zeitpunkt des Todes. Für die Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit entspricht die Versicherungssumme Ihrer vereinbarten monatlichen Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Kreditprojekt.

Gibt es eine Höchstversicherungssumme?

Sowohl für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit als auch für das Todesfallrisiko gibt es Höchstversicherungssummen. 

  • Für das Todesfallrisiko beträgt die Höchstversicherungssumme insgesamt 80.000 Euro.  
  • Für die Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit beträgt die Höchstversicherungssumme monatlich max. 2.000 Euro. 

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Datum der Auszahlung des Kredites.

Was kostet die Versicherung?

Die Kosten der Versicherung hängen von dem Betrag Ihres Kredits und dem gewünschten Versicherungsschutz ab.  

  • Der Todesfallschutz kostet ca. 0,5% der Kreditsumme bei 36 Monaten Laufzeit bzw. 1,1% bei 60 Monaten. 
  • Versicherung des Todesfalls und der Arbeitsunfähighkeit kostet ca. 2,5% bei 36 Monaten und 3,9% bei 60 Monaten. 
  • Die Komplettabsicherung einschl. Arbeitslosigkeitsversicherung kostet ca. 4,7% bei 36 Monaten und 6,3% bei 60 Monaten. 

Die exakten Kosten in EUR weisen wir Ihnen bei Erstellen Ihres Kreditprojekts aus.

Wie erfolgt die Beitragszahlung?

Sie finanzieren den Beitrag automatisch als Einmalprämie über Ihren Kredit mit. Sie brauchen somit nur Ihre monatlichen Kreditraten zu bezahlen. Darin ist die Prämie der Restkreditversicherung dann bereits enthalten.

Was können Sie tun, um die Restkreditversicherung in Anspruch nehmen

Im Schadenfall informieren Sie bitte sofort Credit Life. Sie erreichen Credit Life direkt über die Servicehotline unter der Telefonnummer 0180 / 33 33 108 (€ 0,09 pro Minute). Oder nutzen Sie das Formular "Meldung eines Versicherungsfalls " und schicken dies direkt an Credit Life. Der Rest wird dann von dort aus erledigt.

Welche Leistung wird im Todesfall erbracht?

Im Todesfall werden die bis zum Ablauf des Kreditprojektes noch ausstehenden Raten in einer Summe geleistet. Die Höchstversicherungssumme beträgt einmalig max. 25.000 Euro.

Was ist unter "Arbeitsunfähigkeit" zu verstehen?

Sie sind arbeitsunfähig, wenn Sie in Folge einer ärztlich nachgewiesenen Gesundheitsstörung nicht in der Lage sind, Ihre bisherige Tätigkeit auszuüben und auch keiner anderen Tätigkeit nachgehen können, die Sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausüben können und die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Welche Leistung wird bei Arbeitsunfähigkeit erbracht?

Bei Arbeitsunfähigkeit werden Ihre im Rahmen des Kreditprojektes vereinbarten monatlichen Raten von Credit Life weiter gezahlt - und zwar für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.  Sollten Sie während der Laufzeit des Kreditprojektes erneut arbeitsunfähig werden, so übernimmt die Credit Life erneut Ihre Kreditratenzahlung.

Ab wann wird die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit

Die Leistung wird erstmals erbracht, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Tage (Karenzzeit) ununterbrochen bestanden hat (Angestellte erhalten bis dahin Lohnfortzahlung). Credit Life übernimmt dann zur nächsten Ratenfälligkeit für Sie die Zahlung Ihrer Raten für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit.

Versicherungsfälle infolge bekannter ernstlicher Vorerkrankungen oder Unfallfolgen, derentwegen Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich beraten oder behandelt wurden, sind in den ersten 24 Monaten nach Beginn der Versicherung ausgeschlossen.

Wann liegt "unverschuldete Arbeitslosigkeit" vor?

Für Arbeitnehmer liegt eine unverschuldete Arbeitslosigkeit vor, wenn   

  • Sie aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis heraus arbeitslos werden, und  
  • die Arbeitslosigkeit Folge einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder einer einvernehmlichen Aufhebung des Arbeitsvertrages zur Abwendung eines Kündigungsschutzprozesses oder einer betriebsbedingten Kündigung ist, und
  • Sie keine andere Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ausüben, und
  • Sie sich arbeitslos melden, Arbeitslosengeld beziehen und aktiv nach einer neuen Arbeit suchen.  

Wenn Sie Selbstständig sind liegt eine unverschuldete Erwerbslosigkeit vor, wenn

  • Sie  Ihre selbständige Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen aufgeben müssen, und  
  • Sie keine andere beruflichen Tätigkeit ausüben, und  
  • Sie sich arbeitslos melden und aktiv nach einer neuen Arbeit suchen. 

Welche Leistung wird bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht?

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit werden Ihre im Rahmen des Kreditprojektes vereinbarten monatlichen Raten von Credit Life weiter gezahlt - und zwar bis zu 12 Monate je Leistungsfall. Sollten Sie während der Laufzeit des Kredites erneut unverschuldet arbeitslos werden, so leistet auch Credit Life erneut.

Ab wann wird die Leistung wegen unverschuldeter Arbeitslosigkeit erbracht?

Die Leistung wird erstmals erbracht, nachdem die unverschuldete Arbeitslosigkeit drei Monate (Karenzzeit) ununterbrochen bestanden hat. Zu Beginn des Vertrages besteht für Sie eine einmalige Wartezeit (Zeitraum in dem kein Versicherungsschutz besteht) von drei Monaten.

Welche wesentliche Leistungsvoraussetzung müssen Sie bei

Wenn Sie Arbeitnehmer sind:
Sie müssen bei Versicherungsbeginn innerhalb der Bundesrepublik Deutschland angestellt und seit mindestens 12 Monaten - davon seit mindestens 6 Monaten bei ein und demselben Arbeitgeber - unbefristet beschäftigt gewesen sein. Ihre wöchentliche Arbeitszeit muss dabei mindestens 16 Stunden betragen. Arbeitsverhältnisse in der Probezeit oder Ausbildung sind nicht versichert.

Wenn Sie selbständig sind:
Sie müssen bei Beginn des Versicherungsschutzes mindestens seit 24 Monaten im Rahmen desselben Unternehmen selbständig tätig gewesen sein und daraus Ihren Lebensunterhalt erwirtschaftet haben.