BAföG-Rückzahlung mit smava
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BAföG Rückzahlung mit einem Kredit zur BAföG-Tilgung

Empfänger von BaföG müssen in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer mit der Rückzahlung der Darlehensschuld rechnen.

Im Normalfall muss man diese Schuld in monatlichen Raten von mindestens 105 € und einem maximalen Zeitraum von 20 Jahren begleichen. Für das Darlehen werden im Regelfall keine Zinsen berechnet (Ausnahme bei Überschreitung des Zahlungstermins um mehr als 45 Tage, §18 Abs. 3 BAFÖG). Die Raten werden vierteljährlich vom Konto des Darlehennehmers eingezogen.

Im Online-Special der Stiftung Warentest (März 2005) wird empfohlen einen Kredit aufzunehmen, mit dem man das Darlehen auf einen Schlag zurückzahlen kann. Zwar werden hiefür Kreditzinsen fällig, diese werden jedoch normalerweise durch den Darlehensnachlass aufgrund von einmaliger Rückzahlung gedeckt. Die Gesamteinsparung kann immer noch beträchtlich sein.

Ein Beispiel: Wenn man monatlich über 10 Semester eine Förderung von 300 € erhalten hat, hat sich über den gesamten Zeitraum ein Darlehensbetrag von 9.000 € ergeben. Hier kann es noch Rabatte geben, bei besonders guten Leistungen oder anderen Ausnahmefällen. Bei einer Tilgung auf einen Schlag müssten Sie nur noch 6.615 € zahlen. Das entspricht einer Gesamtersparnis von 26,5%. Bei einer Kreditaufnahme von 6.615 €, der mit einem jährlichen nominalen Zinssatz von 7% über 36 Monate abbezahlt wird, ergibt sich dann eine monatliche Belastung von 204,25 € und somit eine Gesamtsumme von 7.353,07 €. Damit sparen Sie insgesamt immer noch 9.000 € - 7.353,07 €, also 1.646,93 €.

Wichtig ist nur, dass Sie einen Kredit mit möglichst niedrigem Zinssatz wählen, sodass die Ersparnis durch die sofortige Rückzahlung nicht durch die Zinsgebühren "aufgefressen" wird. Falls Sie in Ihrem Studium besonders gute Leistungen erzielt haben, können Sie zusätzlich einen Nachlass auf die ursprüngliche Darlehenssumme erhalten.

Ebenfalls möglich ist das Aufschieben der BaföG-Rückzahlungen wegen geringen Einkommens (monatliche Nettoeinkommen unter 1.040 €, Stand: 01.10.2008). Der Freibetrag erhöht sich für jedes Kind um 470 €. Weiterhin gibt es die Erlassmöglichkeit aufgrund von Kindererziehung. Diese gilt allerdings nur noch bis zum 31.12.2009. Generell empfiehlt es sich für den individuellen Fall, das BVA zu kontaktieren (Bundesverwaltungsamt), oder sich auf der Internetseite des BVA zu informieren.

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