Die Kreditfähigkeit beschreibt die Möglichkeit, einen rechtsgültigen Kreditvertrag abschließen zu können. Voraussetzung für die Kreditfähigkeit ist die Rechts-
und Geschäftsfähigkeit des Kreditnehmers. Rechtsfähig sind alle natürlichen Personen mit ihrer Geburt. Die Geschäftsfähigkeit erlangen in Deutschland grundsätzlich
alle natürlichen Personen mit Vollendung ihres 18. Lebensjahres.
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