Gläubiger
14. Juli 2011Der Gläubiger steht dem Schuldner gegenüber, und glaubt diesem dass er die ihm geliehenen Leistungen zusätzlich Zinsen zurückzahlen und die Schuld tilgen wird.
Gläubiger und Schuldner
Im Schuldverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner hat der Gläubiger somit einen Anspruch, der Schuldrechtlich gilt und der es ihm erlaubt für die von ihm an den Schuldner geliehene Summe Zinsen und Rückzahlungen zu fordern. Gläubiger können auch in Gruppen auftreten, die im Falle eines Insolvenzverfahrens ihre Interessen einheitlich als Gemeinschaft vertreten und allesamt Forderungen gegen den Schuldner erheben.
Bei Darlehen und Krediten ist der Kredit/Darlehensgeber der Gläubiger, eine Position die folglich häufig von Banken und Kreditinstitute ausgefüllt wird. Bei Wertpapieren wie zum Beispiel Anleihen, ist der Eigentümer des Wertpapieres der Gläubiger.
Der Gläubiger kann von dem Anspruch den er auf eine Schuld besitzt, anhand einer Zession zurücktreten und diese auf einen anderen übertragen. Sollte der Schuldner in Verzug geraten, so kann der Gläubiger anhand von Mahnungen seine Forderungen geltend machen.
Das Risiko des Gläubigers
Der Gläubiger ist bei entstehen des Schuldverhältnisses derjenige, der ein Risiko eingeht, da er nicht weiß inwiefern der Schuldner die ihm auferlegten Tilgungs- und Zinsleistungen erbringen kann. Dieses Risiko kann lediglich anhand gründlicher Bonitätsprüfung und einer Einschätzung der Kreditwürdigkeit des Schuldners verringert werden. Die Erträge aus den Zinsen,die der Gläubiger gewinnt, sind umso höher, umso höher auch das Risiko ist das dieser bei der Geldanlage eingeht. Bei hohem Risiko wäre dementsprechend die Rückzahlungswahrscheinlichkeit des Schuldners relativ gering.
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