Grundschuld
13. Juli 2011Die Grundschuld gehört zu den Grundpfandrechten und sichert ähnlich wie die Hypothek, die Zahlung eines Geldbetrages durch ein Recht an einem Grundstück ab. Sollten die zu leistenden Zahlungen ausfallen so entsteht anhand der Grundschuld ein Recht auf Zwangsvollstreckung des Grundstückes, das als Sicherheit dient. Die Grundschuld kann als Kreditsicherheit auftreten.

Das Grundstück haftet dementsprechend für die anfallenden Rückzahlungen und wird, wie die Hypothek auch, im Grundbuch vermerkt. Sollte nach Zahlungsverzug ein Anspruch auf Zwangsvollstreckung entstehen, so muss diese vom Schuldner geduldet werden. Das Grundstück wird dann von einer Zwangsverwaltung übernommen, oder es erfolgt eine öffentliche Zwangsversteigerung.
Unterschiede der Grundschuld zur Hypothek
Der Grundschuld steht nicht unmittelbar eine zu sichernde Forderung gegenüber, während die Hypothek komplett von einer solchen Forderung abhängig ist. Mit der Grundschuld können persönliche Schulden gesichert werden, das Bestehen einer Forderung ist aber nicht zwingend für die Entstehung einer Grundschuld. Eine Grundschuld kann, anhand von einer Erweiterung des Sicherungsvertrages zur Sicherung mehrerer Forderungen hergezogen werden und ist daher flexibler als die Hypothek. Dies macht eine Grundschuld oft attraktiver für Kreditnehmer und somit hat sich die Grundschuld als Sicherungsmittel an Grundstücken durchgesetzt.
Buchgrundschuld und Briefgrundschuld
Sowohl eine Buchgrundschuld als auch eine Briefgrundschuld werden in die dritte Abteilung des Grundbuches eingetragen, bei einer Briefgrundschuld wird darüber hinaus vom Grundbuchamt ein Grundschuldbrief ausgestellt.
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