Körperschaftssteuer
27. Juli 2011Die Körperschaftssteuer ist die Steuer auf das Einkommen aller inländischen Juristischen Personen. Eine juristische Person ist eine Organisation, der durch das Gesetz eigene Rechtsfähigkeit verliehen wird. Beispiele hierfür sind Kapitalgesellschaften und alle Personenvereinigungen.
Wer zahlt Körperschaftssteuern?
Steuerpflichtig sind sämtliche Juristische Personen die ihren Sitz oder die Geschäftsleitung in Deutschland haben. Bei Unternehmen mit gemeinnützigem oder kirchlichem Zweck, Staatsbanken und Unternehmen des Bundes, Berufsverbänden etc. spricht man von einer Steuerbefreiung, da keine Körperschaftssteuer erhoben wird.
Höhe der Körperschaftssteuer
Der Steuersatz der Körperschaftssteuer beläuft sich seit 2008 auf 15%, wobei die Grundlage der Besteuerung das Einkommen der Juristischen Person während eines Jahres ist.
Problem der Doppelbesteuerung und Doppelbelastung bei Kapitalgesellschaften
Bei der Besteuerung des Gewinns einer Kapitalgesellschaft tritt häufig eine doppelte Steuerbelastung auf, da nicht nur das Unternehmen mit der Körperschaftssteuer belastet wird, sonder auch die Gewinne die dieses an seine Anteilseigner ausschüttet. Hierbei spricht man von einer Doppelbelastung, wenn sowohl die Kapitalgesellschaft, als auch die Anteilseigner ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Doppelbesteuerung bezeichnet dabei eine Steuersituation in der die Kapitalgesellschaft ihren Sitz im Ausland hat, wobei der Anteilseigner in Deutschland wohnhaft ist. Der Ertrag der Kapitalgesellschaft wird mit der Körperschaftssteuer belastet, während die durch die Ausschüttung erzielten Gewinne der Anteilseigner durch die Einkommenssteuer belastet werden. Diese Art der Besteuerung, steht in der Praxis meist in Verbindung zu niedrigen Körperschaftssteuersätzen. Vermieden wird dies meist jedoch in dem die Besteuerung des Anteilseigners bei der Gewinnausschüttung verringert wird, oder indem die Körperschaftssteuer auf die Einkommenssteuer angerechnet wird.
Tags: Betriebskennzahlen
