Mindesteinlage
27. Juli 2011Unter der Mindesteinlage versteht man den Betrag, der zur Eröffnung und Aufrechterhaltung eines Bankkontos erforderlich ist, oder der zur Nutzung eines Finanzproduktes gezahlt werden muss.
Welche Finanzprodukte erfordern eine Mindesteinlage?
Eine Mindesteinlage ist demnach der kleinste Betrag, der investiert werden muss, um beispielsweise Spar-und Anlageprodukte nutzen zu können. Mindesteinlagen sind am meisten verbreitet bei Festgeldanlagen, werden unter anderem aber auch bei Fonds-und Wertpapiergeschäften verlangt.
Höhe der Mindesteinlage
Mindesteinlagen können Beträge von weit unter 100 bis weit über 100.000 Euro je nach Produkt annehmen. Derart hohe Mindesteinlagen treten im Allgemeinen nur bei geschlossenen Fonds auf, wie beispielsweise geschlossenen Immobilienfonds, die meist eine Mindesteinlage zwischen 10.000 oder 20.000 Euro voraussetzen. Bei Festgeldkonten besteht oft eine Mindesteinlage zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Bei Tagesgeldkonten wird im Allgemeinen auf eine Mindesteinlage verzichtet.
Mindesteinlage bei Unternehmensgründung
Bei dem Stammkapital oder Nennkapital, das bei der Gründung einer Gesellschaft von den jeweiligen Firmengründern oder Gesellschaftern eingesetzt werden muss, ist manchmal auch von einer Mindesteinlage die Rede. Bei der Gründung einer GmbH, wird gesetzlich ein Mindeststammkapital oder eine Mindesteinlage der Gesellschaft von 25.000 € vorgegeben. Jeder Gesellschafter ist außerdem zu einer Mindesteinlage von 1.000 € verpflichtet. Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt das Mindestgrundkapital 50.000 €.
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