Nominalzins

24. August 2011

Der Nominalzins ist der Zins, der jährlich für einen Kredit gezahlt werden muss. Dies erfolgt meist zusammen mit den Tilgungsraten.

Berechnung des Nominalzinses

Für die Berechnung des Nominalzins sind Marktzinssätze wie z.B. EURIBOR, die Laufzeit, die Höhe der Raten die der Kreditnehmer zu leisten hat und seine Bonität oder Kreditwürdigkeit relevant.

Unterschiede zwischen Nominalzins und Effektivzins

Im Gegensatz zum Effektivzins enthält der Nominalzins keine zusätzlichen Gebühren wie z.B. die Bearbeitungsgebühr. Zusätzlich zum Nominalzins wird gesetzlich vorgegeben, dass im Kreditvertrag immer auch der Effektivzins angegeben werden muss. Um unterschiedliche Kreditangebote effektiv vergleichen zu können, sollte deshalb niemals nur der Nominalzins in Betracht gezogen werden, da in diesem Fall auch die im Nominalzins nicht enthaltenen Zusatzkosten relevant sind. Da der Nominalzins niedriger ausfällt als der Effektivzins, ist es für Kreditinstitute oft von Vorteil bei Kreditangeboten mit dem Nominalzins zu werben. Hierbei ist zu beachten, dass laut Preisangabenverordnung Kreditinstitute verpflichtet sind im Kreditvertrag immer auch den Effektivzins anzugeben.

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