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Bagatellkredit

Montag, 19. September 2011

Bei einem Bagatellkredit handelt es sich um einen Kredit, bei dem man nur eine sehr geringe Kreditsumme aufnimmt, um diesen für Kredit für private Konsumzwecke zu verwenden. Der Bagatellkredit ist dem Kleinkredit ähnlich, gilt allerdings für geringere Kreditsummen.

Definition Bagatellkredit

Ein Bagatellkredit beschreibt eine Art Kredit, der eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Es kann also nur eine relativ niedrige Kreditsumme aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um Kreditsummen die einen Richtwert von 200 EUR nicht überschreiten. Jedoch unterscheidet sich die maximale Kreditsumme bei Bagatellkrediten von unterschiedlichen Kreditinstituten. Diese Kreditart wird in der Regel immer für einen Konsumentenkredit verwendet, und daher ausschließlich an Privatpersonen vergeben. Unternehmen und Gewerbetreibende erhalten einen solchen Bagatellkredit nicht. Der Bagatellkredit wird in Anspruch genommen um z.B. eine Überziehung des Dispos auf dem Konto auszugleichen. Der Bagatellkredit , der nur für private Zwecke beantragt wird, ist vom Kleinkredit abzugrenzen.

Bagatellkredit verlangt wenig Sicherheiten

Aufgrund der niedrigen Kreditsumme werden vom Kreditnehmer meist keine oder nur sehr geringe Sicherheiten verlangt. Oft reicht der Nachweis über ein geregeltes Einkommen und der Beweis, dass kein negativer SCHUFA-Eintrag vorhanden ist, aus. Trotzdem muss auch für Bagatellkredite eine ausreichende Bonität vorhanden sein. Somit ist eine weitere Voraussetzung, dass der Kreditnehmer seit mindestens einem halben Jahr in einem festen oder befristeten Arbeitsverhältnis steht.