Beim Leasing kaufen Sie das Fahrzeug nicht, sondern „mieten“ es. Der Leasinganbieter räumt Ihnen für einen bestimmten Zeitraum das Nutzungsrecht am Auto ein. Sie sind damit nicht Eigentümer, sondern Halter des Fahrzeugs. Für Reparaturen und Ähnliches sind Sie verantwortlich. Für die Nutzung bezahlen Sie eine monatliche Leasingrate. Diese ist u. a. von diesen Faktoren abhängig:
- dem geleasten Modell und dessen Leistung
- dem Fahrzeugalter
- der vereinbarten Kilometerleistung (beim Kilometerleasing).
Nach Ende des Leasings geben Sie das Fahrzeug an den Leasinganbieter zurück. Dieser kontrolliert, wie viele Kilometer Sie tatsächlich zurückgelegt haben. Haben Sie die vereinbarte Kilometerbegrenzung überschritten, zahlen Sie pro Kilometer einen im Vertrag festgelegten Betrag zusätzlich
Der Drei-Wege-Kredit (auch Schlussraten-Kredit) ist eine Sonderform des Autokredits, die mit Kilometerbegrenzung arbeitet. Die Grundidee dieser Kreditform verspricht hohe Flexibilität: Die Ratenhöhe ist während der Kreditlaufzeit relativ gering. Dafür ist zu Laufzeitende eine hohe Schlussrate zu zahlen. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie das Auto auch beim Händler zurückgeben. Dieser zahlt Ihnen den Restwert, den das Auto noch besitzt.
In der Regel ist kein fester Rückkaufpreis im Vertrag festgelegt, sondern der Händler bestimmt diesen anhand des Marktwertes. Eine große Auswirkung auf den Restwert eines Fahrzeugs hat der Kilometerstand. Je mehr Sie gefahren sind, umso geringer ist der vom Händler festgelegte Restwert und umso höher ist die Chance, dass der Restwert niedriger ist als die Schlussrate – und Sie somit auch bei Kfz-Rückgabe noch draufzahlen müssen.