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Gilt beim Autokredit eine Kilometerbegrenzung?

Gibt es beim Autokredit eine Kilometerbegrenzung?

Der klassische Autokredit hat keine Kilometerbegrenzung. Allerdings gibt es bestimmte Formen der Finanzierung mit Kilometerbegrenzung: die sogenannte Drei-Wege-Finanzierung und das Leasing. Hier verursachen mehr Kilometer bei der Finanzierung höhere Kosten. Wie Sie Mehrkosten vermeiden, erfahren Sie hier.

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Wann gibt es beim Autokredit eine Kilometerbegrenzung?

Die klassische Form der Autofinanzierung ist der Autokredit. Sie schließen diesen bei der Bank oder dem Händler ab. Mit Zahlung der Schlussrate geht das Auto aus dem Bank- bzw. Händlereigentum in Ihres über. Doch schon im Vorfeld müssen Sie sich bei dieser Autofinanzierung um eine Kilometerbegrenzung keine Sorgen machen. Anders sieht die Sache beim Leasing und bei der Drei-Wege-Finanzierung aus. Beide Formen der Kfz-Finanzierung werden oft mit Kilometerbegrenzung abgeschlossen. Das bedeutet: Bei Abschluss der Finanzierung vereinbaren Sie eine bestimmte Kilometerzahl für die Kredit- bzw. Leasingdauer. Wenn während der Finanzierung das Auto mehr Kilometer fährt, wird der Kredit teurer.

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So funktioniert ein Autokredit mit Kilometerbegrenzung

Leasing

Beim Leasing kaufen Sie das Fahrzeug nicht, sondern „mieten“ es. Der Leasinganbieter räumt Ihnen für einen bestimmten Zeitraum das Nutzungsrecht am Auto ein. Sie sind damit nicht Eigentümer, sondern Halter des Fahrzeugs. Für Reparaturen und Ähnliches sind Sie verantwortlich. Für die Nutzung bezahlen Sie eine monatliche Leasingrate. Diese ist u. a. von diesen Faktoren abhängig:

  • dem geleasten Modell und dessen Leistung
  • dem Fahrzeugalter
  • der vereinbarten Kilometerleistung (beim Kilometerleasing).

Nach Ende des Leasings geben Sie das Fahrzeug an den Leasinganbieter zurück. Dieser kontrolliert, wie viele Kilometer Sie tatsächlich zurückgelegt haben. Haben Sie die vereinbarte Kilometerbegrenzung überschritten, zahlen Sie pro Kilometer einen im Vertrag festgelegten Betrag zusätzlich

Drei-Wege-Finanzierung

Der Drei-Wege-Kredit (auch Schlussraten-Kredit) ist eine Sonderform des Autokredits, die mit Kilometerbegrenzung arbeitet. Die Grundidee dieser Kreditform verspricht hohe Flexibilität: Die Ratenhöhe ist während der Kreditlaufzeit relativ gering. Dafür ist zu Laufzeitende eine hohe Schlussrate zu zahlen. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie das Auto auch beim Händler zurückgeben. Dieser zahlt Ihnen den Restwert, den das Auto noch besitzt.

In der Regel ist kein fester Rückkaufpreis im Vertrag festgelegt, sondern der Händler bestimmt diesen anhand des Marktwertes. Eine große Auswirkung auf den Restwert eines Fahrzeugs hat der Kilometerstand. Je mehr Sie gefahren sind, umso geringer ist der vom Händler festgelegte Restwert und umso höher ist die Chance, dass der Restwert niedriger ist als die Schlussrate – und Sie somit auch bei Kfz-Rückgabe noch draufzahlen müssen.

Folgen bei Überschreitung der Kilometergrenze

Durch die Überschreitung der Kilometerbegrenzung selbst kommt es zu keinem Wertverlust. Grundsätzlich gilt, dass der Restwert eines Kfz mit dem Kilometerstand sinkt. Das heißt: Unabhängig davon, ob Ihr Autokredit eine Kilometerbegrenzung vorsieht oder nicht, sinkt mit jedem gefahrenen Kilometer der Wert Ihres Fahrzeugs. Hinweis: Manche Verträge über eine Drei-Wege-Finanzierung sehen vor, dass der Rückkaufpreis mit Überschreitung einer Kilometerbegrenzung reduziert wird – und zwar unabhängig davon, wie viel das Auto tatsächlich noch auf dem Gebrauchtwagenmarkt wert ist.

Welche Kosten kommen bei Mehrkilometern auf mich zu?

Gehen wir vom Leasing aus, da bei diesem Autokredit eine feste Kilometerbegrenzung oftmals im Vertrag festgeschrieben ist. Die Kosten für Mehrkilometer können Sie dem Vertrag entnehmen. Gebräuchlich sind etwa 10 bis 15 Cent pro Kilometer über der Begrenzung.

Ein Rechenbeispiel:

Sie haben einen Leasing-Autokredit mit einer Kilometerbegrenzung von 30.000 Kilometern abgeschlossen. Der Vertrag sieht pro Kilometer mehr, Zusatzkosten in Höhe von 10 Cent vor. Zum Ende des Leasingvertrags beträgt der Kilometerstand 40.000 Kilometer. Sie müssen somit 10.000 x 0,10 = 1.000 Euro nachzahlen.

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Hinweis
Minderkilometer dagegen können bei vielen Leasing-Verträgen im Nachhinein die Kosten senken – Sie erhalten dabei häufig Geld vom Leasinganbieter zurück.

Die wichtigsten Fragen zum Autokredit mit Kilometerbegrenzung

Nur zwei Formen der Autofinanzierung sehen oftmals eine Kilometerbegrenzung vor: Das Leasing und der Drei-Wege-Kredit. Beim regulären Autokredit gibt es keine Kilometerbegrenzung.

Ist bei einem Vertrag mit Drei-Wege-Finanzierung eine Kilometerbegrenzung festgeschrieben, ist in der Regel auch die damit verbundene Verringerung des Rückkaufpreises vermerkt. Ein Beispiel: Der Neuwert des Fahrzeugs beträgt 50.000 Euro. Regulär hätten Sie zum Laufzeitende eine Schlussrate von 30.000 Euro zu zahlen. Der Restwert des Autos beträgt nach entsprechenden Tabellen etwa 31.000 Euro – die Schlussrate wäre bei Rückgabe des Fahrzeugs also mehr als gedeckt. Im Vertrag findet sich aber eine Klausel, die den Rückkaufpreis an einen bestimmten Kilometerstand koppelt. Haben Sie diesen überschritten, reduziert sich der Rückkaufpreis entsprechend.

Für den Drei-Wege-Kredit gibt es keine eindeutig festgelegte Toleranz hinsichtlich der Kilometerbegrenzung, da bei diesem Autokredit selten eine feste Kilometerbegrenzung existiert. Vielmehr hat der Kilometerstand einen direkten Einfluss auf den Restwert: Je mehr Sie fahren, desto weniger ist das Auto auf dem Markt wert. Beim Leasing gibt es gelegentlich eine Toleranz hinsichtlich der Kilometerbegrenzung. Diese ist im Vertrag festgeschrieben. Sie beträgt häufig 1.500 bis 3.000 Kilometer.

Die Kosten für Mehrkilometer entnehmen Sie Ihrem Kreditvertrag. Gebräuchlich sind bei den meisten Kreditgebern etwa 10 bis 15 Cent pro gefahrenem Kilometer über der Begrenzung.

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