Ihr per Autokredit finanziertes Fahrzeug ist in einen Unfall verwickelt? Was das für Sie bedeutet, hängt u. a. vom Unfallhergang ab. Der für Sie optimale Fall liegt vor, wenn Sie eindeutig keine Schuld an dem Unfall haben. In diesem Fall muss der Unfallgegner sämtliche durch den Unfall entstandenen Kosten übernehmen. Diese umfassen Reparaturkosten, Anwaltskosten, Ersatzfahrzeug bzw. Ausfallentschädigung. Aber selbst, wenn Sie keine Schuld am Unfall tragen, wirkt dieser sich auf Ihre Finanzen aus. Der Unfall reduziert den Fahrzeugwert. Dies kann zur Belastung werden, wenn Sie das Auto nach Kreditrückzahlung weiterverkaufen oder zurückgeben wollen.
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Hinweis
Abhilfe schafft eine Sonderregelung: Ist das Fahrzeug vor weniger als fünf Jahren erstzugelassen worden und hat es weniger als 100.000 Kilometer zurückgelegt, muss der Unfallgegner auch den Wertverlust ersetzen.