Zwei verschiedene Arten von Fehlern können als Begründung herangezogen werden, wenn Sie Ihre Autofinanzierung widerrufen möchten: formale und inhaltliche Fehler. Die erste Kategorie bezieht sich auf die Pflichtangaben, die ein Kreditvertrag bei der Autofinanzierung zwingend beinhalten muss. Welche das sind, ist in § 492 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) festgeschrieben. Wir haben für Sie die wichtigsten Inhalte zusammengefasst, die in keinem Autokreditvertrag fehlen dürfen:
- Name und Anschrift des Kreditgebers und falls zutreffend des Kreditvermittlers
- Nettodarlehensbetrag und Gesamtkosten
- Höhe und Fälligkeitsdatum der Teilzahlungen
- Laufzeit des Vertrages (= Rückzahlungszeitraum)
- Soll- und Effektivzinssatz sowie Informationen zu Verzugszinsen
- Darlehensart
- Widerrufsbelehrung
- Zuständige Aufsichtsbehörde
Neben den oben genannten formalen Vorgaben, muss ein Autokreditvertrag auch inhaltlich korrekt sein. Inhaltliche Fehler lassen sich häufig innerhalb der Widerrufsbelehrung finden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn nicht auf die möglichen Folgen eines Widerrufes hingewiesen wird. Gleiches gilt, wenn der Hinweis auf den Beginn der Frist für das 14-tägige Widerrufsrecht fehlt. Eine weitere Begründung, um den Autokredit zu widerrufen, sind fehlende Pflichtangaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.