Eine Sicherungsübereignung kommt weitestgehend nur bei zweckgebundenen Fahrzeugkrediten vor. Stark vereinfacht bedeutet der Begriff, dass Sie das Auto fahren und die Bank es als Sicherheit für den Fall hält, dass Sie den Kredit nicht ordnungsgemäß begleichen.
Dazu ist es nötig, drei ähnlich klingende, aber juristisch völlig unterschiedliche Rollen zu kennen:
- Besitzer: Sie haben die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug und können es nach Belieben nutzen.
- Eigentümer: Die Bank hält die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug – durch Einbehalt der Zulassungsbescheinigung Teil II („Fahrzeugbrief“).
- Halter: Sie stehen in den Fahrzeugpapieren und in sämtlichen öffentlichen Registern und sind für Steuer und Versicherung verantwortlich.


Dese Konstruktion ist die Quintessenz der Sicherungsübereignung: Sie können das Auto ganz normal nutzen, niemand außer Ihnen und der Bank weiß davon und das Kreditinstitut hat im Fall der Fälle Zugriff auf eine wertvolle Sicherheit in Form des Autos.
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Wichtig
Auch wenn es oft anders kolportiert wird, steht die Bank NICHT in der Zulassungsbescheinigung. Dieses Dokument wird lediglich physisch bei der Bank aufbewahrt, anstelle bei Ihnen zuhause. Auch ist die Zulassungsbescheinigung kein Eigentumsnachweis im juristischen Sinn, dient jedoch in strittigen Fällen als starkes Indiz für die Eigentumsverhältnisse – das ist der einzige Grund, warum sie von Banken einbehalten wird.