Hauptmerkmal des Leasings ist, dass das Fahrzeug rechtlich Eigentum des Leasing-Gebers bleibt und Sie nur für die reine Nutzung zahlen. Diese Tatsache macht diese Art der Finanzierung insbesondere für Selbstständige steuerlich interessant.
Denn für diese Personenkreise gilt häufig Folgendes:
- Die monatlichen Leasingraten können als Betriebsausgaben verbucht werden, sofern das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird.
- Laufende Kosten wie Versicherung, Wartung, Kraftstoff oder Reparaturen können ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind.
- Die Umsatzsteuer auf die Leasingrate kann unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist.


Allerdings gilt auch hier: Entscheidend ist, wie stark der rein beruflich-unternehmerische Nutzungsanteil ist. Sobald Sie den Wagen auch nur minimal für private Fahrten nutzen, muss dieser Anteil steuerlich berücksichtigt werden – typischerweise entweder über ein Fahrtenbuch oder die 1-Prozent-Regel.
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Sie sind kein Selbstständiger?
Dann hat Leasing typischerweise keine positiven steuerlichen Effekte, da private Nutzung in diesem Fall irrelevant ist.