Auch als Privatperson haben Sie die Möglichkeit einen steuerlichen Vorteil aus Ihrem Autokredit rauszuholen. Dazu müssen Sie als Angestellter in einem Unternehmen in Ihrer Steuererklärung den Nachweis bringen, dass die Anschaffung des Autos Ihr finanzielles Einkommen sichert. Zum Beispiel wenn Sie als Außendienstmitarbeiter oder Bauunternehmer tätig sind, aber auch, wenn Sie Kundentermine außerhalb Ihres Büros wahrnehmen müssen. So können Sie eine steuerliche Vergünstigung auf die Kreditzinsen und Gebühren Ihrer Finanzierung geltend machen. Allerdings kann das Finanzamt einen Nachweis in Form einer Fahrten-Dokumentation fordern, dass Sie das Fahrzeug nur zu beruflichen Zwecken und nicht privat nutzen. Wenn Sie Ihre Finanzierung steuerlich absetzen wollen, empfiehlt sich die Autofinanzierung nur, wenn die Nutzung des Autos deutlich den beruflichen Zwecken zugeschrieben werden kann und es keinen großen Aufwand für die Verrechnung beim Finanzamt gibt. Leasing bringt für Sie als Privatperson nur dann einen steuerlichen Vorteil, wenn Sie die Leasing-Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dies gilt jedoch nur für berufliche Fahrten.