Vertragliche Besonderheiten
Die vertraglichen Besonderheiten beim Kauf oder Neubau von Immobilien über einen Bauträger beinhalten die Beschreibung der Leistungen, welche in der Baubeschreibung festgehalten werden. Wünschen Sie etwa einen Granitfußboden im Erdgeschoss, muss dieser genau festgehalten werden. Andernfalls bestünde kein Anspruch auf Nachbesserung, wenn ein PVC-Fußboden verlegt wurde.
Der Kunde des Bauträgers wird rechtlich nicht als Bauherr, sondern als Erwerber betrachtet. Eigentümer der Liegenschaft und Bauherr ist der Bauträger, welcher dem Kunden die Liegenschaft, einschließlich der Bauverpflichtung, verkauft. Handelt es sich um die Veräußerung einer Eigentumswohnung, kommt zudem das Wohnungseigentumsrecht zur Anwendung. Nebenvereinbarungen zwischen den Parteien sind laut Bundesgerichtshof nur dann bindend, wenn sie Teil des notariellen Kaufvertrags sind (Baubeschreibung als Anlage des Vertrags). Ebenso ist auf die Regelung bezüglich des Fertigstellungstermins, Schadensersatz sowie kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche zu achten.