Erschließungskosten fallen immer dann an, wenn ein Baugrundstück zum ersten Mal bebaut werden soll. Bevor eine Baugenehmigung ausgestellt werden kann, muss sichergestellt werden, dass das Grundstück „nutzbar” gemacht und es an die örtlichen Leitungen angeschlossen wurde. Für gewöhnlich übernimmt der Bauherr hier die Kosten, allerdings können unter bestimmten Umständen Teile der Erschließungskosten von den Steuern abgesetzt oder von der Gemeinde übernommen werden.