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Erschließungskosten beim Grundstückskauf.Sind die Erschließungskosten je nach Grundstück unterschiedlich hoch.

Welche Erschließungskosten fallen beim Baugrundstück an?

Erschließungskosten fallen immer dann an, wenn ein Baugrundstück zum ersten Mal bebaut werden soll. Bevor eine Baugenehmigung ausgestellt werden kann, muss sichergestellt werden, dass das Grundstück „nutzbar” gemacht und es an die örtlichen Leitungen angeschlossen wurde. Für gewöhnlich übernimmt der Bauherr hier die Kosten, allerdings können unter bestimmten Umständen Teile der Erschließungskosten von den Steuern abgesetzt oder von der Gemeinde übernommen werden.

Das Wichtigste zu den Erschließungskosten

  • Die Höhe der Erschließungskosten richtet sich individuell nach dem Grundstück, seiner Lage und der Schwierigkeit der Erschließung.
  • Meistens bewegt sich der Preis für die Erschließung zwischen 6.000 und 15.000 Euro.
  • Bei der Erschließung erfolgt vor allem der Anschluss an die öffentlichen Leitungen für Strom, Gas und Wasser.
  • Bei dem Kauf eines Grundstückes lohnt es sich, auf den Erschließungszustand zu achten.
  • Erschließungskosten zählen zu den Baunebenkosten und können mit einer Baufinanzierung getragen werden.

Das ist unter Erschließungskosten zu verstehen

Bei der Erschließung des Grundstücks selber geht es abschließend darum, den Baugrund für die Bebauung von Seiten der Gemeinde freizugeben. Dafür müssen ein Bodengutachten und eine Vermessung des Grundstücks vorliegen. Erst dann kann geprüft werden, wie teuer der Anschluss an die öffentlichen Netze ist und ob vor Beginn des Baus noch weitere Maßnahmen zum Beispiel für die Ebnung des Baugrundes durchgeführt werden müssen. Die Erschließungskosten beim Grundstück werden nur dann fällig, wenn dieses zuvor noch nicht erschlossen worden ist. Das kann zum Beispiel bei Neubaugebieten oder an abgelegenen Stellen sowie vorherigem Ackerland der Fall sein.

Kosten für die Erschließung eines Grundstücks

Öffentliche Erschließungskosten

Die öffentlichen Erschließungskosten beziehen sich auf die Kosten, die für den Anschluss an das öffentliche Gas, Strom und Wassernetzwerk sowie den Anschluss an die Telefonleitungen fällig werden. Diese werden in den meisten Fällen zu 70 bis 90 Prozent von dem Eigentümer des Grundstücks gezahlt. Allerdings werden die Erschließungskosten von der Gemeinde häufig auch zu einem Teil übernommen.

Private Erschließungskosten

Als Bauherr sind Sie in der Verantwortung die Kosten für den Anschluss an Wasser, Gas und Strom an die Gemeinde zu bezahlen. Die privaten Erschließungskosten beim Grundstück müssen Sie als Bauherr alleine tragen. Hierzu zählen vor allem Kosten für die Verlegung der Rohre und Leitungen innerhalb des Grundstücks. Bei mehrstöckigen Häusern sind diese Kosten noch einmal höher als bei einfachen Gebäuden.

Erschließungskosten vorab einschätzen

Generell empfiehlt es sich, bereits vor dem Kauf des Grundstücks zu schauen, wie der Stand der Erschließung ist. Wenn Sie zum Beispiel eine Fläche in einem Neubaugebiet kaufen, wird der Erschließungsbeitrag vermutlich niedriger sein, als wenn Sie auf ehemaligem Ackerland bauen, wo noch keine Leitungen verlegt wurden. Wenn Sie die Erschließungskosten vor dem Kauf einschätzen, können Sie dementsprechend Ihre Baufinanzierung planen. Über unser Portal können Sie schon vor dem Kauf eines Grundstücks passende Baufinanzierung unverbindlich und kostenlos miteinander vergleichen.

Beispiel für Erschließungskosten

Die Kosten für eine Grundstückserschließung fallen je nach Grundstück komplett anders aus. Ein großer Faktor hierfür ist die Lage des Baugrunds. Wenn dieser zum Beispiel fernab der Stadt liegt, dann können hohe Kosten für die Erweiterung des öffentlichen Netzes anstehen. Grob lassen sich folgende Kostenpunkte festhalten:

Kostenpunkt Höhe der Ausgaben
Stromanschluss 1.000 – 2.000 EUR
Gasanschluss 2.000 – 3.000 EUR
Wasseranschluss 2.500 – 5.000 EUR
Telefon- und Internetanschluss 500 – 800 EUR
Kostenrahmen insgesamt 6.000 – 10.800 EUR

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So halten Sie die Erschließungskosten gering

  • Die einfachste Möglichkeit, um Erschließungskosten zu umgehen, ist eine Immobilie zu kaufen, die bereits komplett erschlossen ist.
  • Sie können die Erschließungskosten von der Steuer absetzen, wenn Sie planen die Immobilie in Zukunft zu vermieten.
  • Unter bestimmten Umständen können die Kosten abgesetzt werden, wenn sie als Modernisierungsmaßnahmen oder als Handwerksleistung für den Bau vermerkt werden.
  • Wählen Sie ein Grundstück, welches möglichst nah an bereits bestehenden Bauten steht und eventuell sogar schon eine Zufahrtsstraße besitzt.

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Häufige Fragen zu den Erschließungskosten

Bei der Erschließung eines Grundstücks, auf dem vorher noch kein Wohnhaus gestanden hat, werden Rohre und Leitungen verlegt, die das Haus am Ende mit Strom, Wasser und Gas versorgen. Ohne eine Erschließung kann das Haus nicht bewohnt werden.

In Neubaugebieten sind die Erschließungskosten meistens etwas höher als in bereits bestehenden Nachbarschaften, da hier alle Rohre neu verlegt werden müssen. Auch die Kosten für den Bau einer Zufahrtsstraße werden auf die neuen Bewohner übertragen.

Die Erschließungskosten fallen meistens bereits vor dem Beginn des Baus an, denn ohne eine offizielle „Nutzbarmachung” des Grundstücks kann auch kein Gebäude darauf errichtet werden. Zwar gehören zu den Erschließungskosten auch interne Kosten für zum Beispiel obere Stockwerke, aber im ersten Schritt wird zunächst nur das Grundstück mit allen nötigen Anschlüssen versorgt.

Sofern das Grundstück bei Übernahme noch nicht erschlossen war, müssen Bauherren auch bei Erbbaurecht für die gesamten Erschließungskosten selbst aufkommen. Allerdings gibt es hier andere steuerliche Möglichkeiten, sodass mehr Kosten langfristig abgesetzt werden können.

Zum Erschließen eines neuen Grundstücks kann es auch gehören, sich an den Kosten für den Straßenbau vor der Haustür zu beteiligen. Besonders in Neubaugebieten ist es üblich, dass alle Anwohner einen Teil der Kosten übernehmen. Als grobe Schätzung kann man als Eigentümer mit 150 bis 250 Euro pro qm rechnen. Für gewöhnlich werden 75 bis 90 Prozent der Kosten für die Straße von Anwohnern übernommen. Das hängt allerdings auch davon ab, ob die Straße auch von öffentlichen Einrichtungen oder Unternehmen genutzt wird. Je mehr Nutzer die Straße hat, desto stärker können die Kosten aufgeteilt werden.

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