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Was ist ein Grundbucheintrag?

In dem Grundbuch sind allerlei Informationen zu jedem Grundstück in einer Gemeinde oder einem Bezirk hinterlegt. Hier wird unter anderem festgeschrieben, wie groß das Grundstück ist, wer Eigentümer ist und welche Kanalleistungsrechte, Wohnrechte und Nutzungsrechte auf dem Grundstück gelten. Besonders beim Kauf einer Immobilie ist ein Eintrag im Grundbuch notwendig, um den neuen Eigentümer rechtlich bindend festzulegen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer den Grundbucheintrag einsehen kann, wie Sie ihn ändern und wie eine Immobilie im Grundbuch auf einen neuen Eigentümer überschrieben werden kann.

Das Wichtigste zum Grundbucheintrag in Kürze

  • Der Eintrag im Grundbuch kann nur beim Grundbuchamt verändert werden.
  • Eine Grundbucheintragung ist mit bestimmten Kosten verbunden.
  • Es erhalten nur berechtigte Personen Einsicht auf den Eintrag im Grundbuch.
  • Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist es notwendig, den Grundbucheintrag zu ändern.

Definition des Grundbucheintrags

Im Grundbuch einer jeden Gemeinde sind die Eigentumsverhältnisse jedes Grundstücks aufgeführt. Somit ist rechtlich verbindend geregelt, wem welches Grundstück gehört und welche Nutzungsrechte sich daraus ergeben. Unter anderem werden hier auch Grundschulden eingetragen. Sobald eine Immobilie in das Eigentum einer anderen Person übergeht, egal ob durch Kauf oder Schenkung, muss auch das Grundbuch angepasst werden. Der Grundbucheintrag kann entsprechend im Grundbuch bei dem Grundbuchamt eingesehen werden. Allerdings nur von Personen, die berechtigt dazu sind und ein glaubhaftes Interesse an der Immobilie haben. Dazu zählen neben dem aktuellen Eigentümer des Grundstücks auch potenzielle Käufer, insofern diese mittels Notar nachweisen können, dass Sie bereits Verhandlungen mit dem Verkäufer führen. Um den Erwerb einer Immobilie mit Grundstück einfacher zu gestalten, bietet sich eine Baufinanzierung an. Die kann auch für bereits bestehenden Immobilien oder eben den gewünschten Neubau genutzt werden.

Grundbucheintrag bei einem Neubau

Bei einem Neubau ist der Grundbucheintrag sofort zu ändern, sobald das Baugrundstück erworben wurde. Es ist nicht nötig, einen Neubau separat eintragen zu lassen. Sobald das Grundstück auf den Käufer übertragen wurde, sind alle darauf befindlichen Bauten ebenfalls Eigentum des Grundstückskäufers. Über unser Vergleichsportal können Sie passende Finanzierungen für Ihren Neubau miteinander vergleichen und direkt online abschließen.

Den Grundbucheintrag einsehen oder ändern

Einsicht in den aktuellen Eintrag im Grundbuch zu einer Immobilie oder einem Grundstück erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse an dem Eintrag hat. Darunter fallen meist nur der Eigentümer des Grundstücks, ein beauftragter Notar oder eben das Grundbuchamt der Stadt oder Gemeinde. Andere Personen, wie potentielle Käufer, können nur dann den Grundbucheintrag einsehen, wenn sie ein glaubhaftes Kaufinteresse vorweisen können, das ebenfalls vom Notar bestätigt werden muss. Wenn Sie bei Erwerb eines Grundstücks den aktuellen Grundbucheintrag ändern möchten, erfolgt das in drei Schritten:

Zunächst müssen Verkäufer und Käufer einen beglaubigten Vertrag über den Erwerb der Immobilie vorlegen können.

Nachdem die vereinbarte Anzahlung und Grunderwerbssteuer geleistet wurde, veranlasst der Notar, das Grundbuch ändern zu lassen.

Die Bearbeitung der Änderung kann bis zu einigen Wochen dauern. Erst nachdem sie von dem Grundbuchamt bestätigt wurde, ist der Käufer rechtmäßiger Eigentümer des Grundstücks.

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Hinweis
Über den Kauf einer Immobilie hinaus kann es notwendig werden den Grundbucheintrag ändern zu lassen, wenn sich zum Beispiel die Aufteilung des Grundstücks ändert, oder es bei einer Grundschuld zu einem Wechsel der Gläubiger kommt. Auch hier gilt, ohne einen Notar sind diese Änderungen nicht machbar. Dieser sollte Ihnen beratend bei allen Schritten zur Seite stehen.

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Diese Kosten entstehen beim Grundbucheintrag

Um einen Grundbucheintrag zu ändern muss ein Notar beauftragt werden, der die Änderung veranlasst. Neben der Bezahlung des Notars fallen noch weitere Kosten an. Als Käufer einer Immobilie sollte mit 1,5 % des Gesamtpreises des Grundstücks für die Grundbucheintrag-Kosten gerechnet werden. Bei einer Immobilie im Wert von 300.000 Euro fallen also circa 4.500 Euro für die Änderung im Grundbuch an. Finanzieren können Sie diese Kosten mit einem Kredit zur freien Verwendung. Folgende Kostenpunkte müssen außerdem berücksichtigt werden:

  • Auflassungsvormerkung: Diese „merkt” den Käufer als neuen Eigentümer der Immobilie vor und verhindert somit, dass die Immobilie mehrfach verkauft wird.
  • Grundschuldeintrag: Wenn ein Kredit für den Kauf des Hauses aufgenommen wurde, so kann das Grundstück selbst als Sicherheit für die Kreditgeber im Grundbuch hinterlegt werden
  • Grundbucheintrag: Hierunter fallen alle Kosten für das Überschreiben der Immobilie an einen neuen Eigentümer.
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Hinweis
In der Grundbuchordnung sind alle notwendigen Schritte zur Überschreibung einer Immobilie, sowie Ausnahmeregelungen festgelegt. Vor dem Kauf einer Immobilie kann es sich lohnen, sich ausgiebig zu informieren.

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Häufige Fragen zum Grundbucheintrag

Ein Grundbuchauszug wird immer dann benötigt, wenn sich an dem Grundbucheintrag etwas ändern soll. Besonders wichtig wird er beim Verkauf einer Immobilie, denn nur mit dem Auszug kann der Verkäufer nachweisen, dass er Eigentümer der Immobilie ist. Gleichzeitig kann so der Käufer sicherstellen, dass keine Nutzungsbeschränkungen oder andere berechtigte Personen im Grundbuch hinterlegt sind.

Die eingetragene Grundschuld der Bank kann nur dann aufgelöst werden, wenn die Hypothek oder das Darlehen für das Grundstück komplett zurückgezahlt ist. Der Austragung der Grundschuld muss der Gläubiger in jedem Fall zustimmen. Er ist allerdings nicht berechtigt, die Grundschuld aufrecht zu erhalten, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde.

Der Notar, der den Grundbucheintrag ändern lässt, benötigt eine Kopie des Personalausweises des Käufers sowie einen vom Verkäufer angeforderten Grundbuchauszug. Zusätzlich müssen die Steuernummern aller Beteiligten sowie eine schriftliche Vereinbarung zu der Übergabe der Immobilie vorgelegt werden. Auch kann es notwendig sein anzugeben, ob ein Notaranderkonto angelegt werden soll und wie hoch die Maklercourtage war.

Bei der privaten Nutzung einer Immobilie lassen sich die Kosten für den Grundbucheintrag nicht steuerlich absetzen. Wenn Sie allerdings nachweisen können, dass Sie das Grundstück auch gewerblich nutzen oder die Immobilie vermieten werden soll, besteht die Möglichkeit, die Kosten abzusetzen.

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