Wie hoch ein Hypothekendarlehen sein darf, ist unter anderem durch die Beleihungsgrenze bestimmt. Diese errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Beleihungswert einer Immobilie und ihrem Risikoabschlag. Bei einem sogenannten 1a-Hypothekendarlehen liegt die Beleihungsgrenze zwischen 70 und 90 Prozent des Kaufpreises der Immobilie. Der Kredit deckt damit nicht die gesamten Kosten, die für den Kauf oder Bau der entsprechenden Immobilie anfallen. Das wiederum führt zu niedrigeren monatlichen Raten.
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Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung
Familie Mustermann kauft ein Haus zum Preis von 320.000 Euro. Den Beleihungswert setzt der Darlehensgeber bei 80 Prozent des Kaufpreises an, was 256.000 Euro entspricht. Die Beleihungsgrenze wiederum liegt bei 70 Prozent des Beleihungswertes, also 179.200 Euro. Diese 179.200 Euro sind die Gesamtsumme für das aufgenommene Darlehen und über die monatlichen Raten zu tilgen.
Neben 1a-Hypothekendarlehen gibt es 1b-Hypothekendarlehen, bei denen die Kreditsumme über der Beleihungsgrenze liegt. Im Grundbuch sind derartige Darlehen durch ein zweitrangiges Grundpfandrecht sowie eine zusätzliche öffentliche Bürgschaft abgesichert. Für 1b- Hypothekendarlehen verlangen Anbieter allerdings meist einen Zinsaufschlag, der schnell einige tausend Euro an Zusatzkosten verursachen kann. Aus diesem Grund ist es ratsam, zunächst ausreichend Eigenkapital anzusparen und dann ein 1a-Hypothekendarlehen zu beantragen.