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Wie hoch ist die Maklerprovision bei ImmobilienWas ist die Maklerprovision?

Was ist die Maklerprovision?

Läuft der Verkauf oder Kauf einer Immobilie über einen Makler, dann ist in der Regel eine Maklerprovision zu leisten. Seit Dezember 2020 müssen diese Gebühren jedoch nicht mehr nur vom Käufer der Immobilie getragen werden. Welche Bedeutung die Maklercourtage beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie hat, wer die Kosten tragen muss und welche Vereinbarungen darüber möglich sind, erfahren Sie hier!

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Wichtiges zur Maklerprovision in Kürze

  • Maklerprovision erhöht die Nebenkosten beim Hauskauf
  • Makler nimmt Gebühren für die erfolgreiche Vermittlung von Immobilien
  • Maklercourtage beträgt ca. 4 bis 8 Prozent des Immobilienpreises (verhandelbar)
  • Seit 2020 werden die Gebühren vom Käufer und Verkäufer gleichermaßen getragen
  • Maklerprovision kann auch bei einer Baufinanzierung und einem Grundstückskauf anfallen

Bedeutung der Maklerprovision für den Immobilienkauf

Die Maklerprovision erhält ein Immobilien- oder Grundstücksmakler, wenn er erfolgreich eine Immobilie an einen Käufer vermittelt und ein Kaufvertrag zustande kommt. Dabei erhält der Makler für seine Vermittlungsleistung eine Provision, die zwischen 4 und 8 Prozent des Kaufpreises ausmachen kann. Die Maklergebühr ist zwischen den einzelnen Parteien verhandelbar, da es keine gesetzlichen Vorgaben zur Höhe der Provision gibt. Wer die Provision zahlen muss, bestimmt das am 23. Dezember 2020 neu in kraft getretene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“. Diese Neuregelung besagt, dass der Käufer nur noch maximal 50 Prozent der Maklercourtage tragen muss. Mit der neuen Vorschrift im BGB zur Maklerprovision gilt die Regelung nun bundesweit.

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Hinweis
Das neue Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten gilt nur für die Vermittlung von Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Wohnungen. Mehrfamilienhäuser und Grundstücke sind davon ausgeschlossen.

Voraussetzungen für die Maklercourtage

  • Die Dienstleistung des Maklers wurde gänzlich erbracht
  • Der Kaufvertrag ist abgeschlossen und notariell beglaubigt
  • Der Maklervertrag ist schriftlich abgeschlossen und dadurch rechtskräftig
  • Der Kaufvertrag ist durch die Dienstleistung des Maklers zustande gekommen

Vereinbarungen über die Maklergebühren

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Aufteilung der Maklergebühr. Wie hoch diese ausfällt und welche Partei zu welchen Anteilen die Kosten trägt, wird vor dem Abschluss des Kaufvertrags vereinbart. Diese drei Varianten gibt es:

Bei der sogenannten Doppelprovision schließt der Makler sowohl mit dem Verkäufer als auch mit dem Käufer der Immobilie einen Provisionsvertrag ab. Dabei liegt der Anteil der Gebühren für beide Parteien bei jeweils 50 Prozent.

Der Provisionsvertrag wird nur zwischen dem Makler und dem Verkäufer abgeschlossen. Dabei übernimmt der Verkäufer mindestens 50 Prozent der Maklergebühren und der Käufer trägt den restlichen Anteil. Ist der Kaufvertrag unterzeichnet, muss der Immobilienverkäufer seinen Anteil der Maklercourtage zuerst zahlen. Erst wenn Sie den Nachweis über die Zahlung des Verkäufers vorliegen haben, zahlen Sie Ihren Anteil der Provision.

Es ist auch möglich, dass sich der Makler und der Verkäufer auf eine sogenannte Innenprovision einigen. Dabei übernimmt der Verkäufer gänzlich die Maklergebühren.

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Beispielrechnung über die Höhe der Maklerprovision

Im folgenden Beispiel zeigen wir Ihnen, wie hoch die Maklergebühren ausfallen können. Ausgegangen wird von der Vereinbarung zur Doppelprovision, wobei der Verkäufer und der Käufer die Provision zu gleichen Anteilen zahlen müssen. Zudem stellen wir die Kosten nach dem alten und neuen Gesetz gegenüber. Im Detail bedeutet das:

Gesetz für die Verteilung der Maklercourtage Kaufpreis der Immobilie Maklercourtage in Prozent Kosten Käufer Kosten Verkäufer
Vor Dezember 2020 300.000 € 4,8 % 14.400 € 0 €
Seit Dezember 2020 300.000 € 4,8 % 7.200 € 7.200 €

Häufige Fragen zur Maklerprovision

Die Maklerprovision wird durch ein neues „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ im BGB geregelt. Demnach zahlen Sie als Käufer einer Immobilie nur noch maximal 50 Prozent der Maklergebühren. Die andere Hälfte zahlt der Verkäufer. Bei einer Immobilie mit einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einer Maklerprovision von 7 Prozent, zahlen Sie demnach 10.500 Euro Provision. Es ist jedoch auch möglich, dass der Verkäufer einen höheren Anteil der Gebühren bezahlt.

Als Privatperson können Sie die Maklerprovision nicht steuerlich absetzen. Kaufen Sie eine Immobilie jedoch als Kapitalanlage und möchten diese vermieten, dann können Sie die Maklergebühren als Anschaffungskosten von der Steuer absetzen.

Wann die Maklercourtage zu zahlen ist, ist von den Vereinbarungen im Kaufvertrag abhängig. In der Regel ist die Provision nach Abschluss des Kaufvertrags mit einer Zahlungsfrist von 7 bis 14 Tagen dem Makler zu überweisen. Übernimmt der Verkäufer der Immobilie dabei mindestens 50 Prozent der Gebühren, dann ist dieser verpflichtet, seinen Anteil der Gebühren zuerst zu zahlen.

Die Höhe der Maklerprovision ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Sie kann unter den Parteien verhandelt werden. In der Regel liegt die Provision jedoch ungefähr zwischen 4 und 8 Prozent des Kaufpreises.

In der Regel sind die Maklergebühren nicht im Kaufpreis der Immobilie enthalten. Der Verkäufer kann jedoch in Absprache mit dem Makler den Kaufpreis so ansetzen, dass die Maklergebühr mit eingerechnet ist.

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