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Alles Wichtige zur WohngebäudeversicherungAlles Wichtige zur Wohngebäudeversicherung

Was beinhaltet eine Wohngebäudeversicherung?

Sie planen den Bau oder Kauf eines Wohnhauses? Dann sichert eine Wohngebäudeversicherung Ihre Immobilie gegen verschiedene Schäden durch Sturm, Hagel oder Feuer ab. Erfahren Sie im Folgenden alles über den Abschluss einer geeigneten Police, die verschiedenen Formen der Wohngebäudeversicherung, ihre Kündigung und die Kosten der Prämien.

Das Wichtigste zur Wohngebäudeversicherung in Kürze

  • Gebäudeversicherungen sind freiwillig.
  • Sie dienen der Absicherung häufiger Schäden am Wohneigentum.
  • Neben der Grundversicherung können Eigentümer eine erweiterte Wohngebäudeversicherung für Elementarschäden abschließen.
  • Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung betragen meist zwischen 200 und 1.000 Euro monatlich.
  • Als Voraussetzung für eine Baufinanzierung verlangen einige Kreditgeber den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.

Das versteht man unter einer Wohngebäudeversicherung

Was ist eine Wohngebäudeversicherung überhaupt? Eine Gebäudeversicherung sichert ein bestimmtes Wohngebäude gegen Risiken und Kosten ab. Die Leistung der Sachversicherungen wird durch den Versicherungsvertrag definiert. Gebäude können auch einen gewerblich genutzten Anteil beinhalten, sofern das Versicherungsobjekt zu mindestens 50 Prozent privat genutzt wird.

Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab und was nicht?

Viele Eigentümer fragen sich bei Abschluss ihrer Wohngebäudeversicherung: Was ist überhaupt versichert? Die Antwort hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Im Rahmen einer elementaren Grundversicherung können Sie folgende Schäden absichern:

  • Explosionen und Feuer
  • Leitungswasser und Rohrbruch
  • Hagel und Sturm
  • Überspannung durch Blitz

Auch die Versicherung jeder einzelnen Gefahr ist meistens möglich.

Einen umfassenderen Schutz bietet eine erweiterte Elementarversicherung. Sie umfasst zusätzlich zu den Grundleistungen:

  • Erdbeben und Vulkanausbrüche
  • Erdrutsche und Erdsenkungen
  • Überschwemmungen
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Worauf Sie achten sollten
Gegenstände und Ausstattung, welche nicht mit dem Gebäude oder der Liegenschaft verbunden sind, werden nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Auch Schäden durch eindringende Niederschläge aufgrund offenstehender Fenster oder Türen sind nicht abgedeckt. Prüfen Sie zudem genau, ob Ihre Versicherung die Folgen von Hoch-, Grund- und Leitungswasser sowie Starkregen absichert.

Das ist bei der Wohngebäudeversicherung versichert

Die Gebäudeversicherung beinhaltet alle fest mit dem Wohngebäude verbundenen Gebäudeteile. Dazu muss das Objekt konkret im Versicherungsschein benannt sein. Dazu gehören:

  • das Haus
  • Fenster und Türen
  • Böden und Wände
  • Balkone und Garagen
  • unmittelbar angrenzende Terrassen und Carports
  • Vertäfelungen und Tapeten
  • Einbaumöbel
  • Heizungs- und Warmwasseranlagen
  • Dachrinnen

Gebäudezubehör ist ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Dazu gehören:

  • Ersatzfliesen
  • Werkzeug
  • Dachziegel und Antennen
  • Fassadenfarbe
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Tipp
Damit die Versicherung für Schäden aufkommt, müssen die Voraussetzungen für eine korrekte Lagerung erfüllt sein. Nicht versichert ist in einem Tank befindliches Heizöl.

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Wohngebäudeversicherung-Kosten im Überblick

Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung betragen ab 200 Euro monatlich. Sie wünschen umfangreichere Leistungen oder besitzen ein besonders großes Gebäude? Dann belaufen sich die Kosten einer Police auf rund 600 Euro im Monat. Je nach Größe, Lage, Vorschäden und Wert des Objekts können auch über 1.000 Euro anfallen.

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Kostenumlage auf Mieter
Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung sind durch den Eigentümer der Immobilie zu tragen. Handelt es sich um ein vermietetes Wohnhaus oder vermietete Eigentumswohnungen, können Sie die Kosten laut § 2 Nr. 13 der Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umlegen.

Um anfallende Ausgaben richtig kalkulieren zu können, lohnt sich ein Wohngebäudeversicherung-Vergleich. Achten Sie beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung auf vertragliche Regelungen bezüglich Gutachten im Schadensfall. Die Kosten für einen selbst beauftragten Gutachter können nicht generell in Rechnung gestellt werden.

Wohngebäudeversicherung: Was ist wichtig?

Eine Wohngebäudeversicherung ist für Hausbesitzer in Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch ist eine Versicherung von Wohngebäuden empfehlenswert, um erhebliche finanzielle Schäden zu vermeiden. Sie kann auf Wunsch durch die Abdeckung von Einfriedungen, Gartenhäusern und Photovoltaikanlagen erweitert werden.

Steuern & Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung ist nicht steuerlich absetzbar, da es sich um eine Sachversicherung handelt, welche nicht der persönlichen Vorsorge dient. Ausnahme: Eigentümer, welche einen Raum ihrer Immobilie geschäftlich nutzen, können die Versicherung anteilig als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend machen. Allerdings kann die Wohngebäudeversicherung in den Nebenkosten angesetzt werden, da sie zu den sogenannten umlagefähigen Kosten gehört.

 

Wechsel der Wohngebäudeversicherung

Beim Eigentümerwechsel geht die bestehende Wohngebäudeversicherung auf den Käufer über. Darüber müssen Käufer und Verkäufer die Versicherungsgesellschaft in Kenntnis setzen. Ab der Eintragung ins Grundbuch besteht ein Sonderkündigungsrecht. Dann können Sie eine neue Versicherung suchen, die Ihren individuellen Bedarf abdeckt. Die Kündigung der Wohngebäudeversicherung beim Eigentümerwechsel ist in der Regel binnen vier Wochen möglich.

 

Finanzierung & Wohngebäudeversicherung

Manche Kreditgeber verlangen eine Wohngebäudeversicherung als Voraussetzung zur Bewilligung einer Finanzierung. Erwerben Sie ein Haus, übernehmen Sie automatisch die Versicherung des Vorbesitzers. Sie kann binnen vier Wochen gekündigt werden.

So verhalten Sie sich im Schadensfall

Voraussetzung für eine reibungslose Schadenregulierung ist die vollständige und zeitnahe Schadensmeldung:

Informieren Sie sich, ob Ihre Versicherung die Schadensmeldung schriftlich, telefonisch oder online vorsieht. Viele Versicherer erleichtern die Schadensregulierung durch Formulare, welche zum Download zur Verfügung stehen. Alternativ können Sie ein Musterschreiben verwenden.

Bei kleinen Schäden verzichten Versicherungen meist auf das Hinzuziehen eines Gutachters, da die Kosten in keinem vernünftigen Verhältnis stehen.

Größere Schäden sollten Sie umfangreich dokumentieren, vermessen und fotografieren. Achten Sie auf gute Lichtverhältnisse und zeichnen Sie einzelne Beschädigungen in eine Skizze ein.

Neben der detaillierten Dokumentation gehört ein Kostenvoranschlag der anzunehmenden Regulierungskosten dazu. Oft schicken Versicherungen einen Gutachter zur Inspektion der Örtlichkeit.

Nach Eingang der detaillierten Schadensmeldung antwortet Ihr Versicherer mit einem Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

Lehnt die Versicherung die Übernahme ganz oder teilweise ab, kann das Hinzuziehen eines Anwalts erforderlich sein. Alternativ kann die Deutsche Schadenshilfe beraten. Nach positivem Entscheid erfolgt hingegen die zeitnahe Auszahlung an Ihre Bankverbindung.

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Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Während die Wohngebäudeversicherung ein Wohngebäude, einschließlich aller fest verbauten Teile absichert, deckt die Hausratversicherung die im Gebäude befindlichen, beweglichen, zum Ver- und Gebrauch dienenden Gegenstände ab; etwa Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und andere Gebrauchsgegenstände.

Der Versicherungsschutz besteht ab dem Datum, welches im Versicherungsschein vermerkt ist. Der Beginn ist frei wählbar, kann jedoch nicht in der Vergangenheit liegen.

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt keine Schäden, welche aus Kriegen und Unruhen resultieren. Auch Hausrat und Störungen sowie Unfälle in Atomkraftwerken sind nicht abgedeckt. Schäden durch Elementarschäden sind nur bei erweitertem Versicherungsschutz von Wohngebäuden enthalten.

Durch Stürme können Bäume entwurzelt werden und auf das Grundstück stürzen. Je nach Tarif beinhaltet die Versicherung die Entsorgung umgestürzter Bäume und abgerissener Äste, welche zu schwer sind, um sie selbst zu entfernen. Auch für die Wiederaufforstung kommt die Versicherung auf.

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