Da es sich bei einer Baufinanzierung um einen privatrechtlichen Vertrag handelt, ist hinsichtlich der Zinsbindung prinzipiell alles Verhandlungssache zwischen Kreditnehmer und -geber. Es gibt daher durchaus Zinsbindungen, die über 3, 7 oder 12 Jahre laufen. Erheblich häufiger ist jedoch der angerissene Turnus von 5 Jahren. Im privaten Immobilienbereich bedeutet das 5, 10, 15, 20, 25 oder sogar 30 Jahre. Von zentraler Wichtigkeit ist dabei eine Tatsache:
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Hinweis
Je länger Sie einen Zinssatz festschreiben lassen, desto höher wird zwangsläufig dieser Zinssatz, weil die Bank auf etwaige Leitzins-bedingte Zinserhöhungen verzichten muss. Für eine Baufinanzierung mit beispielsweise 5-jähriger Bindung zahlen Sie daher niedrigere Zinsen als für eine gleich aufgebaute Finanzierung mit 10-jähriger Bindung.
Dabei ist besonders die 10-Jahres-Marke bedeutend: Ab diesem Zeitraum haben Sie das gesetzlich verbriefte Recht, die verbliebene Summe auf einen Schlag zurückzuzahlen – und zwar ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung begleichen zu müssen. Das bietet beispielsweise interessante Möglichkeiten, um die verbliebene Summe bei einem anderen Kreditinstitut zu deutlich besseren Konditionen zu leihen und dadurch eine effektive Umschuldung zu betreiben.