Einspruch beim Finanzamt lohnt sich

Wer mit seinem Steuerbescheid nicht einverstanden ist und beim Finanzamt Einspruch einlegt, hat gute Aussichten auf Erfolg. Zwei Drittel der Steuerbescheide, die im vergangenen Jahr von den Steuerzahlern bemängelt wurden, wurden nachträglich geändert, belegen Zahlen des Bundesfinanzministeriums.

2014 wurden 4,23 Millionen Einsprüche bearbeitet, davon führten 2,87 Millionen Fälle zu einer Abhilfe.

Oft nur Kleinigkeiten

Von den Einsprüchen des vergangenen Jahres hatten 67,8 Prozent zumindest teilweise Erfolg, was allerdings nicht immer auf einen Fehler des zuständigen Finanzbeamten zurückzuführen ist. Oft gebe der Steuerpflichtige erst im Einspruchsverfahren überhaupt eine Steuererklärung ab oder reiche neue Belege ein, hieß es. Zudem gebe es in einigen Fällen lediglich einen Vorläufigkeitsvermerk.

Die Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen das Finanzamt sind weitaus geringer. Hier bekommt der Steuerpflichtige nur selten Recht. Im vergangenen Jahr wurden rund 1,5 Prozent aller Bescheide gerichtlich angefochten, was knapp 62.000 Klagen entspricht. In fast 20 Prozent aller Fälle zog der klagende Steuerzahler die Klage wieder zurück.

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