
In Berlin gelten weiterhin einheitliche Regeln für das gesamte Stadtgebiet. – Foto: fotolia.com
Vermieter in Berlin können die Miete nur in kleinen Schritten erhöhen. Die Steigerung darf 15 Prozent innerhalb von fünf Jahren nicht überschreiten, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Online-Ausgabe.
Der Bundesgerichtshof bestätigte in einem Grundsatzurteil die Rechtslage in Berlin (Az.: VIII ZR 217/14). Dort begrenzt die „Kappungsgrenzen-Verordnung“ mögliche Mietsteigerungen – und zwar für alle Stadtteile gleichermaßen.
Die Städten und Gemeinden in Deutschland bekommen damit einen weiten Gestaltungsspielraum, um in die Mietentwicklung einzugreifen. Besonders die Mieten in Großstädten ziehen seit Jahren stark an, so dass einkommensschwache Haushalte zunehmend Probleme haben, bezahlbaren Wohnraum zu bekommen.
Mietpreisbremse: Klage eines Eigentümers als Exempel

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In den vergangenen Jahren hat die Politik zum einen mit einer Kappungsgrenze für bestehende Mietverhältnisse und zum anderen für eine Mietpreisbremse für neue Mietverträge in die Wohnungsmarktsituation eingegriffen. In gefragten Gegenden darf die Miete nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
In Berlin wurde das Verfahren auf das ganze Stadtgebiet ausgeweitet, um für eine einfachere Handhabung zu sorgen. Gegen diese Methode hatte sich ein Eigentümer gewehrt, der die Miete seiner Wohnung in Berlin-Wedding um 45 Euro im Monat und damit gleich um 20 Prozent erhöhen wollte. Er hielt die Verordnung für unwirksam, weil sie für das gesamte Stadtgebiet gilt, ohne zu unterscheiden, ob der Wohnungsmarkt in dem betroffenen Bezirk tatsächlich besonders angespannt ist.
Dies sahen die Karlsruher Richter anders und gaben dem Berliner Senat recht, der die Verordnung im Mai 2013 erlassen hatte.