
Die Steueranpassung 2017 entlastet jeden. – Foto: shutterstock
Arbeitnehmer dürfen bei ihrer nächsten Lohnabrechnung mit einer positiven Überraschung rechnen: Die aktuelle Steueranpassung bringt Steuerzahlern unterm Strich mehr Netto vom Brutto. Familien und Normalverdiener profitieren in erster Linie von der Steuerentlastung. Besserverdiener müssen sich hingegen auf höhere Sozialabgaben gefasst machen, so Finanztip.
Grundfreibetrag erhöht
Mit dem Anstieg des steuerlichen Grundfreibetrags bleibt dieses Jahr ein Einkommen von bis zu 8.820 Euro p. a. für alle steuerfrei. Das entspricht einer Erhöhung um 0,73 Prozent. Damit sollen die Folgen der kalten Progression gemildert werden. „Faktisch sinkt hierdurch der Steuersatz für alle etwas, auch für Spitzenverdiener“, sagt Udo Reuß, Experte für Steuern bei Finanztip.
Bei Ledigen greift der Steuersatz von 42 Prozent demnach ab sofort erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 53.666 Euro, immerhin eine Erhöhung um 784 Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner, die sich zusammen veranlagen lassen, gilt der doppelte Betrag.
Sozialabgaben steigen
Die Anpassung des Tarifverlaufs der Einkommensteuer kommt Arbeitnehmern zugute und dient zum Ausgleich der steigenden Lebenshaltungskosten. Allerdings steigen die Abgaben der Steuerpflichtigen sowie die Beitragsbemessungsgrenzen – beides betrifft insbesondere die Besserverdiener. Das daraus resultierende Plus ist demnach minimal.
Außerdem steigt der Beitrag für die gesetzliche Pflegeversicherung (zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen) auf 2,8 Prozent für Kinderlose und für alle anderen auf 2,55 Prozent.
„Aber auch manche Geringverdiener müssen 2017 draufzahlen“, erklärt Reuß. Nach Berechnungen der Steuerberater-Genossenschaft Datev bekommt beispielsweise ein verheirateter Arbeitnehmer in der Steuerklasse III, der weniger als 1.500 Euro verdient, aufgrund gestiegener Sozialabgaben in diesem Jahr 18 Euro weniger als 2016.