Drei typische Steuerzahlergruppen – Unsere Grafik zeigt in welchen Bereichen besonders viel Sparpotential liegt.
Bei dieser Gruppe übernimmt der Arbeitgeber einen Teil der Steuerbelastung. Ungeahnte Potentiale zum Sparen liegen aber vor allem im Bereich der Werbungskosten!
Bei Arbeitnehmern mit variablem Anteil ihres Gehalts lohnt sich eine Steuererklärung besonders. Provisionsregelungen und Auswärtstermine geben dem Arbeitsleben zwar oft weniger Stabilität, werden aber durch Steuervorteile belohnt.
Mehr Aufwand und unternehmerisches Risiko bringt das Dasein des Selbstständigen einher. Allerdings gibt es hier auch den größten steuerlichen Gestaltungsspielraum!
Es wird in der Regel von 220 Arbeitstagen ausgegangen. Für jeden Kilometer der einfachen Fahrt können 30 Cent angesetzt werden. So können bis zu 4.500€ abgesetzt werden.
Es wird in der Regel von 220 Arbeitstagen ausgegangen. Für jeden Kilometer der einfachen Fahrt können 30 Cent angesetzt werden. So können bis zu 4.500€ abgesetzt werden.
Alle Arbeitsmittel wie Büromaterial oder Arbeitskleidung können von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie direkt für die Arbeit benötigt werden.
Anders als beim Angestellten mit Festgehalt hat der Angestellte mit Provision i.d.R. mehr Außentermine. Absetzbar sind die gefahrenen Kilometer für Dienstreisen sowie Ausgaben für Verpflegung.
Der Selbstständige / Freiberufler profitiert besonders von der Möglichkeit, sich für alle Arbeitsmittel die Mehrwertsteuer erstatten zu lassen. So werden Laptop und der Firmenwagen deutlich günstiger!
Fort- und Weiterbildungen erhöhen nicht nur den eigenen Wert auf dem Arbeitsmarkt, sondern können auch steuerlich geltend gemacht werden. Das lohnt sich finanziell meist gleich doppelt! Auch Ausgaben für Versicherungen sollten bei der Steuererklärung unbedingt angegeben werden.
Auch hier lassen sich die Kosten für Fort- und Weiterbildungen sowie Versicherungen absetzen. Beachten Sie auch, dass das Geschäftsessen als Bewirtungskosten absetzbar sind.
Hier könnte der Selbstständige / Freiberufler theoretisch auch die Fort- und Weiterbildungskosten ansetzen, allerdings kommt es in der Praxis nicht so häufig vor. Bücher und Lektüren kann der Selbstständige / Freiberufler als Arbeitsmittel ansetzen.
Sachbezüge sind bis zu 44€ im Monat für den Angestellten steuerfrei. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge werden steuerlich begünstigt und sollten dokumentiert werden.
Durch den variablen Anteil beim Gehalt wird zunächst meist ein zu hoher Betrag als Steuern abgeführt. Dieser lässt sich über eine Steuererklärung zurückholen. Bei freiwilligen Steuererklärungen sogar 4 Jahre rückwirkend. Auch ein (zum Teil) für die Arbeit genutztes Zimmer lässt sich oft absetzen.
In der Regel zahlt sich ein Selbstständiger / Freiberufler keinen Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag aus. Häufig wird dafür auch zum Teil von zu Hause aus gearbeitet. Hier sollte man prüfen, inwiefern Steuervorteile entstehen.