Entscheidend ist für Kreditgeber, dass die zur Verfügung gestellten Darlehen vollständig und ohne Zahlungsausfälle getilgt werden. Und da die Grundlage hierfür vor allem das eigene Einkommen ist, sollte dies ausreichend sein. Bei geringen Einkünften ist daher ein zweiter Kreditnehmer sinnvoll. Den können Sie in Ihrem Vertrag mit aufnehmen und der Bank somit für die Haushaltsrechnung ein zweites Einkommen bieten. Denn beide Kreditnehmer verpflichten sich gleichermaßen für die Rückzahlung. Im Gegenzug sind meistens günstigere Zinsen möglich.
Konkreter Verwendungszweck
Sie wissen bereits genau, dass Sie Ihren 7.000 Euro Kredit für die Finanzierung eines Fahrzeugs nutzen möchten? Dann sollten Sie den konkreten Verwendungszweck angeben. Denn da das Fahrzeug der Bank als Sicherheit dient bzw. bei ausbleibenden Raten veräußert werden kann, lassen sich günstigere Zinsen erzielen als bei einem Kredit, der zur freien Verwendung beantragt wird. Auch bei einer Umschuldung oder wenn Sie als Immobilienbesitzer Arbeiten am Eigenheim vornehmen, können Sie den konkreten Verwendungszweck nutzen. Gleiches gilt für Kleingewerbetreibende, die zusätzliches Kapital für das eigene Geschäft benötigen.