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Welche zulässigen Bankgebühren gibt es?Was sind Bankgebühren?

Welche Bankgebühren gibt es?

Bei der Wahl eines passenden Girokontos sollten Sie vor allem auf versteckte Bankgebühren achten. Finanzinstitute können bei einem Girokonto neben den Grundgebühren nämlich auch noch weitere Gebühren für verschiedene Leistungen erheben. Dabei sind die zusätzlichen Kosten für den Kunden oft sehr undurchsichtig und zum Teil gar nicht zulässig. Welche Arten von Bankgebühren es gibt, welche zulässig- und unzulässig sind und ob Sie die Gebühren steuerlich absetzen können, erfahren Sie in diesem Ratgeber!

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Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

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Zulässige Bankgebühren beim Girokonto

Wenn Sie ein Girokonto bei einer Bank eröffnen, dann übernimmt diese verschiedene Dienstleistungen. Für den Verwaltungsaufwand können Banken dann Gebühren verlangen. So zum Beispiel für Überweisungen, Geldeinzahlungen oder der Kreditkartennutzung. Allerdings werden die Gebühren von den Banken zum größten Teil nicht transparent ausgewiesen. Auch die Information über die zusätzlichen Kosten kommen beim Verbraucher oftmals nicht an.

Dennoch sind folgende Bankgebühren bei einem Girokonto zulässig:

Kontoführungsgebühren

Zu den gängigsten Bankgebühren gehören die Kontoführungsgebühren, welches die monatliche Grundgebühr für die Nutzung des Girokontos beinhaltet. Je nach Bankinstitut werden diese Gebühren zum Teil nicht erhoben oder nur dann, wenn ein unregelmäßiger Zahlungseingang erfolgt. Zudem genügt es einigen Banken auch nicht, wenn ausschließlich Renteneinzahlungen oder Sozialleistungen eingehen. Kostenlose Girokonten ohne Gebühren stehen in der Regel für Schüler, Auszubildende und Studenten zur Verfügung.

 

Bargeld Ein- und Auszahlung

Wenn Sie ein Girokonto bei einer Filialbank haben und Bargeld am Schalter ein- auszahlen möchten, dann kann die Bank dafür eine Gebühr verlangen. Wie hoch diese ausfällt, können die Banken selbst entscheiden. Allerdings dürfen Sie nur transaktionsbezogene Kosten umlegen, also solche, die durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen. Häufig wird zudem eine Gebühr fällig, wenn Sie an einem bankfremden Automaten Geld abheben. Die Kosten hierfür liegen im Schnitt bei 5 Euro.

 

Kartennutzung

Viele Volksbanken und Sparkassen berechnen mittlerweile für die Nutzung von Giro- oder Kreditkarten eine Gebühr in Höhe von bis zu 75 Cent pro Zahlung. Vor allem für das kontaktlose Bezahlen mit der Girokarte wird diese Gebühr mittlerweile erhoben. Bei der Kreditkartennutzung im Ausland gilt, wenn Sie diese zur Zahlung nutzen oder Geld in der Währung Euro abheben, fallen keine Kosten an. Anders ist das, wenn Sie in einer anderen Währung bezahlen oder Geld abheben. Hier wird häufig eine Bearbeitungsgebühr verlangt.

Gebühren bei Überweisungen

Viele Verbraucher nutzen mittlerweile das Online-Banking, um Überweisungen zu tätigen. Dennoch ist die beleghafte Überweisung, also diese auf Papier, immer noch eine gängige Methode. Auch hier können die Banken eine Gebühr für die Bearbeitung dieser Überweisung verlangen. Zudem können ebenfalls Kosten anfallen, wenn Sie das Selbstbedienungsterminal in einer Bankfiliale nutzen.

Kreditbearbeitungsgebühren sind nicht zulässig

Kreditbearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite und Unternehmensdarlehen sind unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof 2014 entschieden. Die Banken dürfen demnach keine Bearbeitungsgebühren für einen Darlehensvertrag mehr erheben. Dadurch entstehen für Sie beim Kreditabschluss keine Kosten in dieser Form. Über unseren Kreditvergleich können Sie sich außerdem kostenlos und unverbindlich über passende Kredite informieren und diese miteinander vergleichen.

Unzulässige Bankgebühren beim Girokonto

Grundsätzlich gilt, dass Banken keine Gebühren für Leistungen erheben dürfen, die in ihrem eigenen Interesse stehen. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihre Abrechnungen, ob ausschließlich zulässige Gebühren abgerechnet werden. Außerdem darf ein Finanzinstitut nicht mit einem kostenlosen Girokonto werben, wenn diese zwar keine Kontoführungsgebühren verlangen, dafür aber ein Entgelt für zum Beispiel die Nutzung von Girokarten erheben. Zudem dürfen Banken auch keine Bearbeitungsgebühren für einen Kredit verlangen.

Folgende Bankgebühren dürfen nicht von der Bank erhoben werden und sind unzulässig:

  • Versenden und bereitstellen von einer SMS-TAN
  • Bearbeitung eines Freistellungsauftrags
  • Versenden von mehrfach ausgestellten Kontoauszügen
  • Unaufgefordertes versenden von Kontoauszügen
  • Zusätzliche Gebühr bei einer Kontoüberziehung
  • Kündigung von Konten und Karten
  • Übertragung von Restguthaben auf ein neues Konto
  • Pauschale Gebühr für jede Kontobuchung
  • Bearbeitung von Daueraufträgen
  • Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto

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So können Sie Bankgebühren steuerlich absetzen

Sowohl Privatpersonen als auch als Gewerbetreibende können ihre Bankgebühren steuerlich absetzen. Das gilt es jeweils zu beachten:

Privatperson

Als Privatperson haben Sie die Möglichkeit, über die Anlage N in Ihrer Steuererklärung die Bankgebühren als Werbungskosten geltend zu machen. Denn die Führung eines Kontos ist für den Empfang des Gehalts bei Angestellten Pflicht und demnach mit Aufwendungen verbunden. Allerdings erhalten Sie als Privatperson eine feste Pauschale von 16 Euro pro Jahr. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie mehr oder weniger Gebühren an die Bank gezahlt haben. Bei einem kostenlosen Girokonto ohne jegliche Gebühren profitieren Sie also am meisten. Da es sich um eine Pauschale handelt, müssen Sie zudem keine zusätzlichen Nachweise zur Steuererklärung bringen.

Gewerbeinhaber

Wenn Sie Inhaber eines Gewerbes sind, dann gelten Bankgebühren als betriebliche Ausgaben und können so von der Steuer abgesetzt werden. Denn diese Gebühren verringern den Gewinn Ihres Unternehmens und können daher in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung mit aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass Sie die Gebühren von Ihrem Geschäftskonto gezahlt haben. Folgende Bankgebühren können Sie steuerlich absetzen: Kontoführungsgebühren, Gebühren für Kontoauszüge, Buchungsposten, Überziehungszinsen und kostenpflichtige Bank- oder Kreditkarten.

Häufige Fragen zu Bankgebühren

Banken können für die Führung und Verwaltung eines Girokontos sowie für verschiedene Dienstleistungen diverse Bankgebühren erheben. So zum Beispiel für die Kontoführung, Überweisungen, Bargeldeinzahlungen, Kartennutzung oder Online-Banking. Häufig werden die Gebühren als Buchungskosten auf Ihrem Kontoauszug angegeben. Problematisch ist, dass viele Finanzinstitute die Gebühren zum größten Teil gar nicht ausweisen und den Verbraucher nicht informieren.

Zu den Grundgebühren eines Girokontos gehört die Kontoführungsgebühr, welche auch zulässig ist. Zudem dürfen Banken für Bargeldeinzahlungen- und Auszahlungen am Bankschalter Gebühren verlangen. Weitere zulässige Gebühren sind: Überweisungsgebühren bei beleghaften Überweisungen (Papier), die (kontaktlose) Bezahlung mit der Girokarte, die Nutzung der Kreditkarte im Ausland, Geld abheben bei Automaten fremder Banken sowie Gebühren für die Kontoauskunft (Kontoauszug). Die Banken dürfen jederzeit die zulässigen Bankgebühren einführen oder erhöhen.

Ja, die Banken sind verpflichtet, ihre Kunden mindestens 2 Monate im Voraus über den Anstieg der Preise zu informieren. Zudem muss die Bank darauf hinweisen, dass Sie dann das Recht auf eine kostenlose und fristlose Kündigung Ihres Girokontos haben. Hält die Bank die Frist für diese Informationen nicht ein, ist die Änderung der Gebühren unwirksam. Sie können dann die zu viel gezahlten Kosten zurückfordern.

Nicht alle Bankgebühren, die von den Finanzinstituten erhoben werden, sind zulässig. Die wichtigsten unzulässigen Bankgebühren sind: Kosten für das verschicken einer SMS-TAN, das bearbeiten von Freistellungsaufträgen, Nacherstellen von Kontoauszügen, unaufgefordertes Zusenden von Kontoauszügen, Kündigen eines Kontos, Bearbeitungsgebühr für die Überziehung eines Kontos, Kündigung von Karten, Übertragung von Restguthaben auf ein neues Konto, Bankkarten sperren, Bankgebühren für jede Buchung, Änderung von Daueraufträgen, Ersatzkarten, Mahnkosten sowie das Einrichten eines Pfändungsschutzkontos.

Ja, Sie haben die Möglichkeit, die Kontoführungsgebühren von Ihrer Steuer als Werbungskosten abzusetzen. Für Privatpersonen sind das pauschal 16 Euro im Jahr. Nachweise über diese Gebühren müssen Sie nur vorlegen, wenn Sie mehr als zulässig ist zahlen. Als Gewerbetreibender mit einem Geschäftskonto können Sie jedoch auch weitaus mehr Kosten von der Steuer absetzen.

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