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Wie funktioniert die qualifizierte elektronische Signatur?Wie funktioniert die digitale Unterschrift?
Aktualisiert am 24.03.2026

Wie funktioniert die digitale Unterschrift?

Im Zuge der Digitalisierung können Sie inzwischen viele Verträge online abschließen. Dazu gehört auch die digitale Signatur. Damit ersetzen Sie die handgeschriebene Unterschrift auf Papier. Je nach Vertragspartner gibt es dabei verschiedene Methoden, um Ihre elektronische Signatur zu setzen. Wie das genau funktioniert, wie Sie eine digitale Signatur erstellen können und warum die qualifizierte elektronische Signatur mehr Sicherheit bietet, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Marius Müller: Senior Kreditberater und Autor bei smavaGeschrieben von Marius MüllerMarius Müller: Senior Kreditberater und Autor bei smavaGeschrieben vonMarius MüllerSenior Kreditberater

Der gelernte Kaufmann im Groß- und Außenhandel ist seit 2021 in der smava Kreditberatung tätig. Als Senior Kreditberater bringt er die notwendige Erfahrung sowie das kundenorientierte Expertenwissen mit, um smava-Kunden das bestmögliche Kreditangebot zu ermöglichen. Marius hat weitreichende Kenntnisse über jegliche Formen von Krediten und Finanzierungen, das Thema energetische Modernisierung liegt ihm jedoch besonders am Herzen. Auf der smava-Website informiert er mit viel Sachverstand und Akribie über verschiedene Kreditthemen.

Geprüft von Jasmin HartwigGeprüft vonJasmin HartwigOnline Marketing Manager

Jasmin Hartwig ist seit 2021 als Online Marketing Manager im Marketing-Team von smava tätig. Sie verantwortet die Entwicklung und Weiterentwicklung der SEO-Strategie, die Optimierung bestehender und neuer Landingpages sowie die Auswertung ihrer Performance. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Steuerung interner und externer Content-Prozesse, um Suchanfragen von Interessenten möglichst passgenau mit verständlichen Informationen rund um Kreditangebote und -prozesse zu beantworten.

Das Wichtigste über die digitale Unterschrift im Überblick

  • Die digitale Unterschrift (E-Signatur) ist ein Sammelbegriff für Verfahren, mit denen Dokumente elektronisch unterschrieben werden – ähnlich wie bei einer handschriftlichen Unterschrift auf Papier.
  • In der EU unterscheidet man drei Varianten: die einfache elektronische Signatur (EES / SES), die fortgeschrittene elektronische Signatur (FES / AES) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
  • Ein Dokument auszudrucken, handschriftlich zu unterschreiben und wieder einzuscannen, erfüllt nicht die Anforderungen einer echten E-Signatur.
  • Für Kredite und andere rechtlich relevante Dokumente ist meist die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich, da nur sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt (z. B. § 126a BGB und bei Verbraucherdarlehen § 492 Abs. 1 BGB).
  • Um eine QES zu nutzen, müssen Sie sich bei einem zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter identifizieren. Dort wird ein qualifiziertes Zertifikat erstellt, das Ihre Identität bestätigt. Die Signatur erfolgt anschließend über ein sicheres, kryptografisches Verfahren.

Was ist eine digitale Unterschrift und welche Möglichkeiten gibt es dafür?

Eine digitale bzw. elektronische Unterschrift ist – zunächst – alles, womit Sie Dokumente und Verträge direkt im digitalen Raum unterzeichnen. Allerdings ist dafür längst nicht alles legitim oder für sämtliche Zwecke machbar – etwa, wenn Sie eine einfach zuvor eingescannte digitale Unterschrift in ein PDF einfügen.

An der Basis existieren in Deutschland und Europa drei gängige Verfahren:

Signatur-Art Einfache elektronische Signatur Fortgeschrittene elektronische Signatur Qualifizierte elektronische Signatur
Kürzel EES / SES FES / AES QES
Sicherheitsniveau Niedrig Mittel Hoch
Identitätsprüfung erforderlich? Nein Abhängig vom Anbieter Gesetzlich vorgeschrieben
Ersetzt die Schriftform (§ 126 BGB)? Nein Nein Ja
Typische Beispiele / Verwendung Eingescanntes Unterschriftsbild, Klick-Bestätigung, Name unter E-Mail Verträge ohne gesetzliches Schriftformerfordernis, interne Vereinbarungen Kreditverträge, Arbeitsverträge, behördliche Vorgänge, alle Dokumente mit Schriftformerfordernis

Vorteile der qualifizierten elektronischen Signatur

Mit der qualifizierten elektronischen Signatur unterschreiben Sie Ihren Kreditvertrag rechtsverbindlich – vollständig digital und ohne zusätzlichen Aufwand.

  • Rechtsverbindliche Unterschrift ohne Papier
  • Kein Ausdrucken oder Versenden von Unterlagen erforderlich
  • Schnelle Bearbeitung und zügige Rückmeldung
  • Direkter Vertragsabschluss in kurzer Zeit

Warum ist bei Krediten nur die QES als digitale Unterschrift gestattet?

Die QES ist bei Krediten und vielen anderen wichtigen Dokumenten die einzige erlaubte digitale Unterschrift, weil der Gesetzgeber für Verbraucherdarlehen die sogenannte Schriftform (siehe § 492 Abs. 1 BGB) verlangt.

Normalerweise bedeutet das: handschriftlich auf Papier. Damit das Ganze aber auch digital funktioniert, gibt es genau eine einzige zulässige Alternative, die Qualifizierte elektronische Signatur (QES) nach § 126a BGB. Sie ist deshalb allein zulässig, weil Kreditverträge zu den rechtlich sensibelsten Dokumenten gehören – langfristige Zahlungsverpflichtungen, Zinsen, Sicherheit und dadurch Geld und Haftungsfragen.

Nur die QES erfüllt die hier erforderlichen Ansprüche:

  • Identität muss zweifelsfrei feststehen
    Bei einer QES wird der Unterzeichner mit Video-Ident, eID-Funktion oder einem vergleichbar strengen Verfahren eindeutig legitimiert. Bei SES/AES kann man die Identität technisch deutlich leichter fälschen.
  • Der Vertrag muss manipulationssicher sein
    Die QES bindet Dokument und Signatur kryptografisch aneinander. Jede Änderung wäre sofort nachweisbar. Eine eingescannte Unterschrift oder ein Klick auf „Ich stimme zu“ bietet diese Sicherheit nicht.
  • Die QES ersetzt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform vollständig
    Sinngemäß aus § 126a BGB: Nur die qualifizierte Signatur ist der Papierunterschrift rechtlich gleichgestellt. Alles darunter ist deshalb nicht geeignet.
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Hinzu kommt außerdem
Banken und Kreditgeber sind haftungsrechtlich verpflichtet, belastbare Verfahren zu nutzen. Bei Streitfällen müssen sie nachweisen können, dass der Vertrag tatsächlich von der zugeordneten Person stammt. Das gelingt verlässlich nur mit einer QES und dem dahinterstehenden zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter.

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Wie funktioniert die digitale Unterschrift QES und wie erhalte ich sie?

Nur die QES ist eine der handschriftlichen Unterschrift auf einem papiernen Dokument vollständig gleichgestellte digitale Unterschrift – jedoch technisch bedeutend sicherer. Sie basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das eindeutig Ihrer Identität zugeordnet ist, und auf einem verschlüsselten Signaturvorgang, der jede Manipulation zuverlässig erkennbar macht.

Technisch funktioniert die QES folgendermaßen, wenn Sie damit ein Dokument digital unterschreiben:

Vor der ersten Nutzung müssen Sie sich eindeutig ausweisen – per Video-Ident, Online-Ausweisfunktion (eID) oder einem vergleichbaren Verfahren. Dadurch ist rechtssicher geklärt, dass Sie wirklich Sie sind.

Ein „Qualified Trust Service Provider“ (QTSP) – also ein staatlich überwachter Vertrauensdiensteanbieter – erstellt ein digitales Zertifikat für Sie. Dieses Zertifikat enthält Ihren Namen und Ihre Identitätsdaten und bildet die Grundlage Ihrer Unterschrift.

Beim Unterschreiben wird ein kryptografischer Schlüssel verwendet. Er erzeugt einen einzigartigen, fälschungssicheren Signaturwert, der untrennbar an das Dokument gebunden ist. Jede spätere Änderung wäre sofort sichtbar: Das digitale Schriftstück ist damit in sich „versiegelt“.

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Ihr Vorteil der QES
Mit einer einmal aktivierten Qualifizierten E-Signatur unterschreiben Sie künftig innerhalb weniger Sekunden – ganz ohne Drucker, Scanner oder Filialbesuch. Gleichzeitig profitieren Sie von voller rechtlicher Wirksamkeit bei deutlich höherem Sicherheitsniveau: Während eine händische Unterschrift leicht nachgeahmt werden kann, ist eine QES dank moderner Kryptografie und staatlich zertifizierter Technik äußerst fälschungsresistent und für Angreifer praktisch nicht nutzbar.

Die wichtigsten Fragen zur digitalen Unterschrift

Eine digitale Unterschrift ersetzt die handschriftliche Signatur und ermöglicht es Ihnen, Verträge vollständig online zu unterzeichnen. Es gibt unterschiedliche Formen mit verschiedenem Sicherheitsniveau. Für Kreditverträge kommt in der Regel die qualifizierte elektronische Signatur zum Einsatz, da sie rechtlich der handschriftlichen Unterschrift entspricht.

Ja, wenn Sie eine qualifizierte elektronische Signatur verwenden. Nur diese erfüllt die gesetzliche Schriftform und ist rechtlich gleichgestellt mit einer handschriftlichen Unterschrift. Grundlage ist die eIDAS-Verordnung der EU, die den Einsatz und die Anerkennung eindeutig regelt.

Eine qualifizierte elektronische Signatur ist immer dann erforderlich, wenn ein Vertrag gesetzlich die Schriftform verlangt. Das betrifft zum Beispiel Kreditverträge oder bestimmte Bürgschaften. Für einfache, formfreie Vereinbarungen reicht oft auch eine weniger aufwendige elektronische Signatur.

Die qualifizierte elektronische Signatur gilt als sehr sicher. Sie basiert auf einer geprüften Identität und moderner Verschlüsselung, sodass Manipulationen erkannt werden. Damit bietet sie ein deutlich höheres Sicherheitsniveau als einfache digitale Signaturen und ist sogar fälschungssicherer als viele handschriftliche Unterschriften.

Sie identifizieren sich zunächst online, zum Beispiel per VideoIdent. Anschließend unterschreiben Sie den Vertrag digital mit der qualifizierten elektronischen Signatur. Der gesamte Prozess erfolgt online und beschleunigt die Bearbeitung, da kein Postversand notwendig ist.

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