Der effektive Jahreszins setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die zusammen die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr abbilden. Er geht damit deutlich über den reinen Sollzins hinaus und ermöglicht eine realistische Einschätzung der finanziellen Belastung.
Folgende Bestandteile sind im effektiven Jahreszins enthalten:

Rechtlicher Hinweis
Bearbeitungsgebühren dürfen nur dann in den effektiven Jahreszins einfließen, wenn sie rechtlich zulässig und verpflichtend sind. Laut Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 405/12) sind unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten nicht zu berücksichtigen – ebenso wie freiwillige Zusatzkosten, z. B. Kontoführungsgebühren oder optionale Versicherungen.