Der effektive Jahreszins setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die zusammen die tatsächlichen Kreditkosten pro Jahr abbilden. Er geht damit deutlich über den reinen Sollzins hinaus und ermöglicht eine realistische Einschätzung der finanziellen Belastung.
Folgende Bestandteile sind im effektiven Jahreszins enthalten:

Rechtlicher Hinweis
Bearbeitungsgebühren dürfen nur dann in den effektiven Jahreszins einfließen, wenn sie rechtlich zulässig und verpflichtend sind. Laut Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 405/12) sind unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten nicht zu berücksichtigen – ebenso wie freiwillige Zusatzkosten, z. B. Kontoführungsgebühren oder optionale Versicherungen.
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Gut zu wissen
Der Sollzins wurde bis 2010 häufig als Nominalzins bezeichnet. Er beschreibt ausschließlich den Preis für die geliehene Kreditsumme – ohne Berücksichtigung weiterer Kosten. Die Höhe des effektiven Jahreszinses wird unter anderem beeinflusst durch den Leitzins der Europäischen Zentralbank, die Bonität des Kreditnehmers sowie die gewählte Laufzeit bzw. Zinsbindungsdauer.