So, wie die EU-Verbraucherrichtlinie aktuell (Anfang 2026) in bundesdeutsches Recht umgesetzt ist, umfasst sie verschiedene Verbraucherkredite, belässt andere jedoch ausdrücklich außenvor:
- Ratenkredite zur freien Verwendung,
- viele zweckgebundene Kredite,
- teilweise auch Kreditlinien oder Überziehungsmöglichkeiten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Dabei umfasste die ursprüngliche Richtlinie Kredite zwischen 200 und 75.000 Euro. Diese starre Grenze wurde jedoch zunehmend aufgeweicht, wobei die sich noch in der Umsetzung befindliche Änderung künftig alle Verbraucherkredite ohne feste Obergrenze umfassen soll.
Weiterhin ausgenommen von der Verbraucherkreditrichtlinie sind allerdings insbesondere: