01.
Da Banken nun einer strengeren Informationspflicht unterliegen, dürfen sie nicht mehr mit einem Zins werben, den nur sehr wenige Kreditnehmer erhalten. Wenn jedoch ein Werbezins angegeben wird, dann muss auch immer direkt daneben in einem repräsentativen Beispiel vorgerechnet werden, welchen Zins zwei Drittel der Kreditnehmer in der Vergangenheit bekommen haben.
02.
Die alleinige Angabe des Nominalzinssatzes ist künftig europaweit verboten. Ab jetzt muss auch immer der Effektivzinssatz, also der Zins für das gesamte Jahr inklusive Gebühren und Provisionen angegeben werden. Dies bedeutet für Deutschland keine wirkliche Veränderung, für andere Länder in der EU aber schon.
03.
Banken müssen ihre Kunden nun ausführlicher vor Abschluss eines Kreditvertrages informieren und angemessene Erklärungen geben. Durch ein einheitliches Formblatt ist es potenziellen Kreditnehmern möglich, verschiedene Angebote einfacher und schneller miteinander zu vergleichen. Aus den vorgeschriebenen Musterblättern müssen neben dem Nettodarlehensbetrag auch die Gesamtkreditsumme, der Sollzins, der effektive Jahreszins sowie die Vertragslaufzeit und sämtliche Auszahlungsbedingungen hervorgehen.
04.
Eine weitere wichtige Neuerung ist das verbesserte Kündigungsrecht für Kreditnehmer. Seit dem 11. Juni 2008 können Kreditnehmer jederzeit aus dem Ratenkreditvertrag aussteigen, denn Mindestlaufzeiten sind nun gesetzlich untersagt. Maximal einen Monat darf ein Kreditgeber als Kündigungsfrist ansetzen. Jedoch ist eine Vorfälligkeitsentschädigung nach wie vor zulässig, um den Zinsverlust auszugleichen.