Erfassung von Risiken
Das Kreditwesengesetz findet Anwendung in der Erfassung von Risiken. Dies dient dem Schutz vor Investitionsverlusten von Gläubigern von Kreditgeschäften. Für smava-Kunden ist dies ebenso relevant, da diese gesetzliche Regelung auch verhindert, dass Banken leichtfertig Darlehen an Kunden vergeben und somit Kreditnehmer und sich selbst vor finanzielle Probleme stellen. Die Ablehnung eines Kreditantrages nach der Bonitätsprüfung ist vom Kreditinstitut wohlbegründet und schützt den Antragsteller vor der Schuldenfalle. Zudem ist das Bankgeheimnis im Kreditwesengesetz verankert.
Einflussnahme von Finanzaufsichtsbehörden
Das Kreditwesengesetz befähigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) dazu, Maßnahmen zur strafrechtlichen Sanktion sowie zur Unterstützung von beaufsichtigenden Finanzdienstleistern zu ergreifen. Die BaFin hat die Befugnis qualifizierte Beteiligungen (§ 12), Großkredite (§ 13) und Organkredite (§ 15) zu begrenzen, sowie bestimmte Werbemaßnahmen zu untersagen (§ 23). Des Weiteren ist die BaFin nach § 32 imstande, Lizenzen für die Betreibung von Bankgeschäften zu vermitteln und nach § 46a Schutzmaßnahmen bei Insolvenzgefahr zu ergreifen.