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Was ist das Kreditwesengesetz?

Als „Kreditwesengesetz“ wird die gesetzliche Regelung des Kreditwesens in Deutschland bezeichnet und bezieht sich in erster Linie auf Geldgeber, also Kreditinstitute und sonstige Finanzdienstleister. Das Gesetzt trat 1935 in Kraft, als Reaktion auf die Deutsche Bankenkrise im Jahr zuvor.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

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Für welchen Anwendungsbereich gilt das Kreditwesengesetz?

Erfassung von Risiken

Das Kreditwesengesetz findet Anwendung in der Erfassung von Risiken. Dies dient dem Schutz vor Investitionsverlusten von Gläubigern von Kreditgeschäften. Für smava-Kunden ist dies ebenso relevant, da diese gesetzliche Regelung auch verhindert, dass Banken leichtfertig Darlehen an Kunden vergeben und somit Kreditnehmer und sich selbst vor finanzielle Probleme stellen. Die Ablehnung eines Kreditantrages nach der Bonitätsprüfung ist vom Kreditinstitut wohlbegründet und schützt den Antragsteller vor der Schuldenfalle. Zudem ist das Bankgeheimnis im Kreditwesengesetz verankert.

Einflussnahme von Finanzaufsichtsbehörden

Das Kreditwesengesetz befähigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) dazu, Maßnahmen zur strafrechtlichen Sanktion sowie zur Unterstützung von beaufsichtigenden Finanzdienstleistern zu ergreifen. Die BaFin hat die Befugnis qualifizierte Beteiligungen (§ 12), Großkredite (§ 13) und Organkredite (§ 15) zu begrenzen, sowie bestimmte Werbemaßnahmen zu untersagen (§ 23). Des Weiteren ist die BaFin nach § 32 imstande, Lizenzen für die Betreibung von Bankgeschäften zu vermitteln und nach § 46a Schutzmaßnahmen bei Insolvenzgefahr zu ergreifen.

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Das Kreditwesengesetz beinhaltet die Auskunftspflicht

01.

Nach § 10 müssen Banken monatliche Angaben über ihr Eigenkapital machen, welches sich im Rahmen der Mindesteigenkapitalbestimmungen der Solvabilitätsverordnung befinden muss. Dies dient der Regelung der Menge an Eigenkapital, die Kreditinstitute in Abhängigkeit vom Ausfallrisiko der Kredite vorhalten müssen.

02.

Nach § 44 besteht eine allgemeine Auskunftspflicht der Banken (auch ohne besonderen Anlass) über alle Geschäftsangelegenheiten.

03.

Banken haben eine quartalsmäßige Meldepflicht gegenüber den Details ihrer Großkredite (§§ 13, 13a, 13b). Eine Überschreitung der Großkreditobergrenze ist mit Zustimmung der BaFin möglich, allerdings ist der Mehrbetrag aus bankeigenen Mitteln zu leiten.

04.

Banken müssen darüber hinaus ihre Liquiditätslage in Form einer monatlichen Liquiditätskennzahl bekannt geben (§ 11).

05.

Gemäß § 25 müssen monatliche Bilanzstatistiken, welche im Bankwesen unter dem Begriff „Monatsausweis“ bekannt sind, an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet werden und von der BaFin bei Bedarf einsehbar sein. Zudem ist die Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten unter § 26 verankert.

06.

Letztlich bestehen Informationspflichten bei besonderen Ereignissen, wie bspw. im Fall von Unternehmensbeziehungen (§ 12a)  oder Transaktionen mit Millionenkrediten (§ 14). Weitere besondere Ereignisse sind in § 24 festgehalten.

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Hinweis
Die jeweils aktuellste Fassung des Kreditwesengesetzes können Verbraucher auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einsehen und bei Bedarf kostenfrei herunterladen.

Die wichtigsten Fragen zum Kreditwesengesetz

Das Kreditwesengesetz ist ein Gesetz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dessen Zweck in der Regulierung und Ordnung der Märkte des Kreditwesens besteht. Das KWG gilt für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.

  • Ausfallrisiko
  • Marktrisiko
  • Liquiditätsrisiko
  • operationelles Risiko
  • Informationsrisiko

Die folgenden Anzeigepflichten müssen Kreditgeber gemäß Kreditwesengesetz gegenüber der Bundesbank und der BaFin erfüllen:

  • allgemeine Auskunftspflicht
  • Solvabilitätsangaben
  • Liquiditätsangaben
  • Großkredite
  • Monatsausweise und Jahresabschlüsse
  • Informationspflichten zu besonderen Anlässen

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann u. a. Begrenzungen anordnen, z. B. bei der Vergabe von Großkrediten. Auch bei der Zulassung neuer Banken am Markt kann die BaFin regulierend tätig werden. Sie erteilt letztlich die Erlaubnis, Finanzdienstleistungen betreiben zu dürfen.

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