Wenn ein Unternehmen Anzahlungen erhält, müssen diese in der Bilanz aufgeführt werden, weil das Geld erst mit der Lieferung oder Leistung vollständig verdient ist. Das Handelsgesetzbuch (HGB) legt fest, dass Anzahlungen normalerweise auf der Passivseite unter „erhaltene Anzahlungen“ stehen. In manchen Fällen können sie auch auf der Aktivseite unter „unfertige Erzeugnisse“ mit einem negativen Vorzeichen aufgeführt werden. Außerdem gibt es die Anzahlungsquote, die zeigt, wie viel von den erhaltenen Anzahlungen im Verhältnis zu unfertigen Arbeiten steht:
Anzahlungsquote = (erhaltene Anzahlungen / unfertige Arbeiten) × 100%
Das hilft besonders in Branchen, die oft Anzahlungen erhalten, einen Überblick über die finanzielle Lage zu behalten.