Bank­geheimnis

 
✓ Das Bankgeheimnis schützt Ihre Kontodaten vor unbefugtem Zugriff.
✓ Banken dürfen Informationen nur weitergeben, wenn es gesetzlich erlaubt ist, z. B. bei Strafermittlungen.
✓ In manchen Ländern gelten gelockerte Regeln, zum Beispiel beim Austausch von Steuerdaten.
✓ Verstöße gegen das Bankgeheimnis können für Banken ernste Konsequenzen haben.

Definition


Das Bankgeheimnis sorgt dafür, dass Banken die Daten ihrer Kunden geheim halten müssen. Das bedeutet, dass sie keine Informationen über Konten, Überweisungen oder das Vermögen von Kunden an Dritte weitergeben dürfen. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen das Bankgeheimnis nicht gilt. Etwa, wenn Behörden bei Ermittlungen Daten anfordern oder in einem Gerichtsprozess Informationen benötigt werden.

Was fällt alles unter das Bankgeheimnis?

Das Bankgeheimnis schützt alle vertraulichen Informationen, die Banken über ihre Kunden sammeln. Es umfasst sowohl persönliche Daten als auch finanzielle Details.

Dazu gehören:

  • Persönliche Daten: Name, Adresse, Geburtsdatum und weitere Kundendaten.
  • Kontodaten: Kontonummern, IBAN, BIC und andere Bankverbindungen.
  • Kontobewegungen: Einzahlungen, Auszahlungen, Überweisungen und Lastschriften.
  • Vermögensinformationen: Kontostände, Depotwerte, Kreditrahmen und Sparanlagen.
  • Vertragsdetails: Informationen zu Krediten, Darlehen, Sicherheiten und Zinsvereinbarungen.

Die Bank darf diese Daten nur weitergeben, wenn der Kunde zustimmt oder wenn es gesetzliche Ausnahmen gibt, wie bei Geldwäscheverdacht, Steuerdelikten oder im Rahmen eines Gerichtsbeschlusses. Ohne solche Ausnahmen bleibt alles, was unter das Bankgeheimnis fällt, streng vertraulich.

Wann gilt das Bankgeheimnis nicht mehr?

Das Bankgeheimnis schützt normalerweise die Daten von Bankkunden. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen diese Vertraulichkeit aufgehoben werden kann – so etwa, wenn es sich um Gerichtsprozesse handelt oder wegen gesetzlichen Meldepflichten.

Gerichtsprozesse

Im Zivilprozess bleibt das Bankgeheimnis in der Regel bestehen. Bankmitarbeiter dürfen Informationen verweigern, wenn sie diese durch ihre Arbeit erhalten haben. Das ist durch das Zeugnisverweigerungsrecht abgesichert. Sie sind außerdem an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank gebunden, die die Verschwiegenheit vorschreiben.

In Strafprozessen gilt das Bankgeheimnis nicht. Bankmitarbeiter müssen vor Gericht aussagen, wenn sie Informationen über Kunden haben. Sie müssen jedoch keine zusätzlichen Nachforschungen anstellen. Eine Ausnahme gibt es, wenn einem Mitarbeiter Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen wird – dann darf er sich selbst nicht belasten und muss nicht aussagen.

Meldepflichten trotz Bankgeheimnis

Banken müssen Zinszahlungen, die durch Freistellungsaufträge steuerfrei bleiben, an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Damit wird geprüft, ob Bürgerinnen und Bürger ihre Freistellungsaufträge korrekt verteilt haben.

Außerdem können Bankkunden in bestimmten Fällen verpflichtet sein, ihre Bankguthaben offenzulegen. Das gilt beispielsweise bei Anträgen auf BAföG oder Bürgergeld sowie bei einer Privatinsolvenz, um die wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen.

Kann das Bankgeheimnis freiwillig aufgehoben werden?

Das Bankgeheimnis kann von Bankkunden freiwillig aufgehoben werden. Das passiert in der Regel durch eine vertragliche Vereinbarung mit der Bank. Ein häufiges Beispiel ist die sogenannte SCHUFA-Klausel. Durch die Unterzeichnung des Vertrags ermächtigen Kunden ihre Bank, bestimmte Daten wie Namen, Adressen und Informationen zu möglichen Negativmerkmalen an die SCHUFA weiterzugeben, um eine Bonitätsauskunft zu ermöglichen. Kontostände oder genaue Vermögensdetails werden dabei nicht übermittelt.

Auch in anderen Fällen, wie bei der Zusammenarbeit mit einem Finanzberater oder bei der Beantragung von Krediten, können Kunden der Bank erlauben, ausgewählte Informationen an Dritte weiterzugeben. In solchen Fällen wird das Bankgeheimnis mit Zustimmung des Kunden teilweise aufgehoben.

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Hinweis
Beim Tod eines Kunden wird das Bankgeheimnis teilweise aufgehoben. Banken müssen dem Finanzamt alle Vermögenswerte melden, die der Verstorbene bei ihnen hatte, auch Bankschließfächer. Dabei wird nur gemeldet, dass ein Schließfach existiert – der Inhalt bleibt geheim. Diese Regelung dient der Berechnung der Erbschaftssteuer.

Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für das Bankgeheimnis?

In Deutschland gibt es keine direkte gesetzliche Regelung für das Bankgeheimnis. Es stützt sich jedoch auf mehrere rechtliche Prinzipien:

Banken sind durch ihre Verträge mit Kunden verpflichtet, deren Daten geheim zu halten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt personenbezogene Daten und regelt deren Verarbeitung.

Das Bankgeheimnis ist ein Gewohnheitsrecht, das sich über viele Jahre hinweg entwickelt hat. Schon im Jahr 1619 wurde es erstmals schriftlich erwähnt. In Deutschland steht es zwar nicht direkt im Gesetz, trotzdem wird erwartet, dass Banken die Daten ihrer Kunden geheim halten. Es basiert also darauf, dass Kunden darauf vertrauen können, dass ihre Informationen geschützt bleiben.

In Ausnahmefällen erlaubt das Geldwäschegesetz (GwG) die Weitergabe von Kundendaten, etwa bei Verdacht auf Geldwäsche oder andere Straftaten.

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