Prinzipiell besteht die Endfälligkeit daher bei jedem Kredit, bei dem sich die Rückzahlung auf mindestens zwei Raten erstreckt. Insbesondere kennt man den Begriff im Zusammenhang mit dem endfälligen Darlehen. Um es zu erläutern, ist der Vergleich mit herkömmlichen Tilgungsdarlehen nötig:
Tilgungsdarlehen
Zu dieser Gruppe gehören unterschiedlich aufgebaute Kredite. Ihre Gemeinsamkeit: Jede Rate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Bei Endfälligkeit wird daher beides in Form einer finalen Rate geleistet.
Endfälliges Darlehen
Bei diesen Krediten werden ebenfalls Raten gezahlt. Sie enthalten jedoch ausschließlich Zinsanteile. Bei Erreichen der Endfälligkeit ist der gesamte geliehene Betrag noch offen und muss beglichen werden.
Üblicherweise ist die Tilgung bei einem endfälligen Darlehen auf einen Schlag zu leisten. Diese Vorgehensweise stellt für Kreditinstitute ein erhebliches Risiko dar. Diese lassen sich daher nur darauf ein, wenn bei Vertragsabschluss die Zahlbarkeit unzweifelhaft gesichert ist. Häufig verlangt die Bank das Vorhandensein eines sogenannten Tilgungsträgers. Er übt eine Funktion vergleichbar mit einer Sicherungsabtretung aus. Die Bank erhält also bevorzugte Zugriffsrechte auf eine Forderung.
Üblich sind in diesem Zusammenhang unter anderem:
- Aktiendepots
- Bausparverträge
- herkömmliche Lebensversicherungen
- kapitalbildende Lebensversicherungen
- private Rentenversicherungen
Zentral wichtig ist, dass der Tilgungsersatz bei Erreichen der Endfälligkeit zur Verfügung steht und genügt, um die Tilgungssumme zu leisten. Meist werden endfällige Darlehen genutzt, um sowieso zum Zeitpunkt der Endfälligkeit bereitstehende Mittel bzw. auslaufende Verträge in die Finanzierung einbinden zu können.
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Beispielsweise…
könnte im Immobilienbereich ein endfälliges Darlehen genutzt werden, um trotz noch nicht zuteilungsreifen Bausparvertrag Mittel zu haben. Wird der Sparvertrag zuteilungsreif, begleicht man damit die Endfälligkeit. Anschließend wird der Bausparvertrag-bezogene Kredit wie üblich abgelöst – als herkömmliches Tilgungsdarlehen.