Ein Richterhammer liegt neben mehreren Euro-Geldscheinen auf einem dunklen Holztisch. Die Szene symbolisiert die rechtliche Regulierung von Geldgeschäften, etwa im Kontext des Kreditwesengesetzes (KWG), das den Rahmen für Banken und Kreditinstitute in Deutschland vorgibt.Ein Richterhammer liegt neben mehreren Euro-Geldscheinen auf einem dunklen Holztisch. Die Szene symbolisiert die rechtliche Regulierung von Geldgeschäften, etwa im Kontext des Kreditwesengesetzes (KWG), das den Rahmen für Banken und Kreditinstitute in Deutschland vorgibt.

Kreditwesen­gesetz

 
✓ Das Kreditwesengesetz dient der finanziellen Absicherung von Banken und Finanzdienstleistern sowie ihren Kunden.
✓ Die Banken und Finanzdienstleister müssen gemäß KWG vielfältige Pflichten und Anforderungen erfüllen, zum Beispiel bei der Kreditvergabe.
✓ Das KWG schreibt dabei eine Bonitätsprüfung vor, ebenso wie gewisse Eigenkapitalanforderungen.

Definition


Nach der Deutschen Bankenkrise wurde im Jahr 1936 das Kreditwesengesetz, kurz KWG, ins Leben gerufen, um ähnliche Krisen in Zukunft zu vermeiden. Es dient somit in erster Linie dem Zweck, die Geschäftstätigkeit von Banken und anderen Finanzdienstleistern zu regulieren. Dabei steht insbesondere die Kreditvergabe im Fokus, um das Ausfallrisiko zu minimieren und dadurch die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft zu erhalten. Zudem sollen Gläubiger vor dem Verlust ihrer Einlagen bei Banken und Kreditinstituten geschützt werden.

Ziele und Aufgaben des Kreditwesengesetzes

Seit es im Jahr 1935 in Kraft trat, ist das Kreditwesengesetz das zentrale Gesetz zur Regulierung des Bankwesens in Deutschland. Die letzte Neufassung trat im Jahr 1962 in Kraft und mittlerweile wird das Kreditwesengesetz durch weitere Richtlinien wie die EU-Verbraucherkreditrichtlinie oder die Wohnimmobilienkreditrichtlinie ergänzt. Das KWG legt dabei die Rahmenbedingungen fest, nach denen Kreditinstitute und Finanzdienstleister agieren dürfen, um die Stabilität des Finanzsystems nicht zu gefährden. Demnach sehen die vordergründigen Ziele des Kreditwesengesetzes wie folgt aus:

  • Schutz der Einleger
  • Schutz der Anleger
  • Schutz der Banken
  • Kontrolle der Banken
  • Vermeidung von Finanzkrisen

Zudem helfen die Maßnahmen dabei, die Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Ein wichtiger Begriff im Zusammenhang mit dem KWG ist dementsprechend die BaFin – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Als Behörde überwacht sie die Banken sowie Finanzdienstleister in Deutschland. Zudem gelten das Einlagensicherungsgesetz, das Kundeneinlagen bis 100.000 Euro absichert, und das Geldwäschegesetz, das Banken zur Identitätsprüfung ihrer Kunden verpflichtet.

Diese Anforderungen müssen Banken erfüllen

Zu den wichtigsten Aufgaben des Kreditwesengesetzes gehört es außerdem, die Anforderungen zu definieren, die Banken und Finanzdienstleister bei ihrer täglichen Arbeit erfüllen müssen. Hierzu zählen:

  • Lizenzpflicht: Alle Banken und Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben möchten, benötigen dafür eine BaFin-Zulassung.
  • Strenge Kapitalanforderungen: Die Banken müssen ausreichende Rücklagen bilden.
  • Hohe Transparenzanforderungen: Die Banken müssen regelmäßig Berichte über ihre Finanzlage einreichen.
  • Sanktionen bei Verstößen: Die Banken müssen geltende Vorschriften einhalten, ansonsten drohen hohe Strafen oder ein Entzug ihrer Lizenz.
  • Pflichten zur Verhinderung von Finanzkriminalität: Die Banken müssen ihre Kunden verschiedenen Prüfungen unterziehen – ihre Identität, die Herkunft des Geldes und die Bonität betreffend.

Indem das KWG diese und weitere Aufgaben übernimmt, hat es direkten Einfluss auf die Verbraucher, wann immer sie Bankgeschäfte tätigen oder Kredite aufnehmen möchten. Das Kreditwesengesetz sorgt dabei einerseits für die Sicherheit der Einlagen, andererseits für eine strenge Kreditvergabe und einen Schutz vor unseriösen Banken beziehungsweise Kreditgebern. Zudem regelt es die Zinsen und Konditionen, beispielsweise durch die Kapitalanforderungen, und es sorgt dafür, dass Banken ihre Kredite insgesamt restriktiver vergeben.

Das Kreditwesengesetz in der Praxis

Die vorangegangenen Beispiele haben bereits deutlich gemacht, dass das Kreditwesengesetz großen Einfluss auf die Praxis im (Arbeits-)Alltag der Banken und Finanzdienstleister, aber auch der Verbraucher hat. Doch wie sieht das in der Praxis aus?

Zuerst benötigen Banken und Finanzdienstleister eine Zulassung der BaFin, um legal Finanzgeschäfte in Deutschland tätigen und Kredite vergeben zu dürfen. Eine Ausnahme hiervon stellen private Kreditgeber dar, weshalb es diese Kredite unter Umständen auch ohne Bonitätsprüfung gibt – dafür mit höheren Kosten und Risiken.

Möchten die Banken nun Kredite vergeben, so sind sie zu einer ausführlichen Bonitätsprüfung verpflichtet. Hierbei müssen sie das persönliche Ausfallrisiko, aber auch weitere Gefahren wie das Informations-, Liquiditäts-, Markt- und das operationelle Risiko realistisch einstufen.

Kredite ohne oder mit geringem Eigenkapital werden nur bei ausreichend anderen Sicherheiten wie einem überdurchschnittlichen Gehalt oder einer Hypothek auf eine abbezahlte Immobilie vergeben. Gemäß Kreditwesengesetz müssen die Banken nämlich ausreichend Eigenkapital halten sowie von Kreditnehmern fordern, um Kredite abzusichern.

Banken müssen regelmäßige Berichte abgeben, beispielsweise zu ihrer finanziellen Lage, um eine tiefgreifende Krise wie in der Vergangenheit zu vermeiden. Ebenso müssen sie ihre Kunden den vorab genannten Prüfungen unterziehen und im Zweifelsfall diesbezüglich Rechenschaft ablegen.

Die Geschäftsführer müssen nach ihrer Eignung ausgewählt werden und diese nachweisen können. Ebenso untersteht die Geschäftsleitung einer ständigen Kontrolle, um Misswirtschaft zu vermeiden.

Einlagen von Kunden werden bei Banken durch die Einlagensicherung in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro abgesichert; auch für den Fall einer Insolvenz.

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Gut zu wissen
Gemäß KWG findet keine Trennung von Einlagen und Krediten statt, sprich diese müssen in einer gesunden Relation stehen. Die BaFin darf dieses Verhältnis überwachen und eine Kreditvergabe blockieren. Zu ihren Rechten gehört es außerdem, bestimmte Kreditarten oder unlautere Werbung zu untersagen und auf die Personalpolitik von Banken sowie Finanzdienstleistern Einfluss zu nehmen. Diese haben gegenüber der BaFin umfassende Auskunftspflichten und müssen im Zweifelsfall mit einer unangekündigten Sonderprüfung rechnen – sowie mit den vorab genannten Sanktionen bei Verstößen.

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