Sollzins

 
✓ Seitdem 2010 die Verbraucherkreditrichtlinie novelliert wurde, ist Sollzins der offizielle Terminus für den zuvor verwendeten Nominalzins.
✓ Der Sollzins gibt stets an, zu welchem Prozentsatz ein Kredit bzw. Darlehen verzinst wird.
✓ Für die Ermittlung des Sollzins ziehen Kreditinstitute vornehmlich die jeweils aktuellen Leitzinsen, die gewünschte Laufzeit sowie Alter und Bonität des Antragstellers heran.
✓ Um Kreditangebote zu vergleichen, ist jedoch der Effektivzins der realistischere und somit wichtigere Wert.

Definition


Der Sollzins ist der seit 2010 im Verbraucherkreditwesen offiziell vorgeschriebene neue Begriff für den Nominalzins. In diesem Zusammenhang ist der Sollzins ein Nettozinssatz. Das heißt, er stellt einen Basiswert dar, zu dem ein Interessent hinsichtlich des allgemeinen Zinsniveaus und einiger persönlicher Faktoren einen Kredit erhalten könnte. Da der Sollzins jedoch viele Dinge nicht beinhaltet, die bei einem Darlehen als zusätzliche Kosten hinzukommen, spiegelt er den tatsächlichen individuellen Zinssatz nicht korrekt wider. Das kann nur der Effektivzins bzw. der effektive Jahreszins – als Bruttozinssatz das Gegenstück zum Sollzins.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Sollzins, Nominalzins und Effektivzins?

Das Kreditwesen kennt verschiedene unterschiedliche Arten von Zinsen und noch mehr Bezeichnungen dafür. Rund um den Sollzins lassen sich die Unterschiede jedoch leicht festmachen:

  • Sollzins und Nominalzins: Beide Begriffe bezeichnen einen weitgehend ähnlichen Zins. Der maßgebliche Unterschied: Sollzins ist der für das Verbraucherkreditwesen rechtlich bindende Begriff und wird nahezu ausschließlich im Kreditwesen genutzt. Nominalzins ist dagegen in diesem Bereich eine ungebräuchlich gewordene Bezeichnung. Es ist jedoch außerhalb der Kredit-Thematik nach wie vor der übliche Begriff – etwa im Bereich Geldanlage. Der Sollzins ist dabei stets ein Nettozins, in dem nicht sämtliche realen Kostenpunkte abgebildet werden.
  • Effektivzins: Der Effektivzins ist, schematisch betrachtet, der Sollzins/Nominalzins Plus Zusatzkosten, die je nach Kreditinstitut, Darlehen und Antragsteller deutlich unterschiedlich ausfallen. Im Gegensatz zum Sollzins wird der Effektivzins nicht nur bei Darlehen verwendet, sondern im gesamten Finanzwesen. Dadurch existieren Effektivzinsen beispielsweise sowohl bei Darlehen als auch Festgeldkonten.
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Hinweis
Sollzinsen sind zwar kein theoretischer Wert. Da Sie jedoch – im Gegensatz zum Effektivzins – niemals die tatsächlichen Zinsen aufzeigen, sollten sie dennoch nicht zur (alleinigen) Bewertung von Krediten, Konten usw. herangezogen werden. Hierbei liefert nur der Effektivzins eine wirklich tragfähige Berechnungs- und Vergleichsgrundlage.

Um ausgehend davon den Effektivzins zu ermitteln, werden weitere individuelle Faktoren hinzuaddiert. Das sind insbesondere die Gesamthöhe des Kredits, der Tilgungssatz, die genutzte Verrechnungsmethode sowie weitere kleinere Kostenfaktoren. Positionen wie Bearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen oder Transaktionskosten dürfen jedoch nicht mehr im Effektivzins aufgerechnet werden. Wo Kreditverträge sie noch enthalten, sind sie daher standardmäßig mit 0 Euro ausgewiesen.

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