Die Umkehrhypothek enthält alles, was auch jede herkömmliche Hypothek beinhaltet. Allerdings sind hierbei die Reihenfolgen und einige Modalitäten vertauscht:
Vertragsabschluss, Auszahlung der Gesamtsumme, Immobilienerwerb, in Raten gestückelte Rückzahlung von Tilgungs- und Zinsanteil durch Eigentümer.
Vertragsabschluss, gestückelte Auszahlung abzüglich Zinsen und Gebühren, nach Eigentümer-Tod entweder Eigentumswechsel an Kreditgeber oder Rückzahlung des Tilgungsbetrags durch Dritte.
Die herkömmliche Hypothek dient dem Immobilienerwerb. Die Umkehrhypothek wird fast ausschließlich als Zusatzrente genutzt – daher auch die Alternativbezeichnung Immobilienrente. Das heißt, der Eigentümer erhält einen Kredit, sofern die Immobilie (weitgehend) schuldenfrei ist. Partner ist hierbei entweder eine Bank oder ein Versicherungsanbieter. Die Kredithöhe orientiert sich am Beleihungswert oder der Beleihungsgrenze der Immobilie. Von diesem Darlehen werden in der Regel die darauf anfallenden Zinsen sofort abgezogen. Sie sind meist etwas höher als bei einer klassischen Hypothek. Was dann noch an reinem Darlehensbetrag verbleibt, wird auf eine der folgenden Arten ausbezahlt:
- Große Einmalzahlung,
- für festgelegte Jahresanzahl gestückelte Auszahlung,
- gestückelte Zahlung bis zum Ende der statistischen Lebenserwartung oder
- gestückelte Zahlung bis zum Eintritt des Todes.
Natürlich sind die jeweils monatlichen Rentenzahlungen dadurch sehr unterschiedlich. Dazu gehören 3 wichtige Merkmale, welche die Umkehrhypothek von ähnlichen Prinzipien unterscheiden: