Wenn zwei Parteien einen Kreditvertrag abschließen, dann spielt darin der vereinbarte Zinssatz eine wesentliche Rolle. Er ist unter anderem Indikator für Kreditkosten, Ratenhöhe und Laufzeit. Außerdem ist er der „Lohn“ des Kreditgebers für das Verleihen des Geldes. Wie hoch der individuelle Zinssatz ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Viele davon haben eine Gemeinsamkeit – sie sind stark wandlungsfähig.
Ein Darlehen, das in einer Woche zu einem Zinssatz von 2,5 Prozent vergeben wurde, könnte nur wenige Tage später – und unter ansonsten gleichen Bedingungen – 3,5 Prozent kosten. Etwa, weil unterdessen die Europäische Zentralbank EZB die Leitzinsen angehoben hätte. Das ist der wichtigste Existenzgrund der Zinsbindungsfrist: Sie gibt Planungssicherheit. Obwohl das Zinsumfeld schwankt, bleibt ein einmal vereinbarter Zinssatz über die gesamte Zinsbindungsfrist unverändert.
Vorteil für den Kreditnehmer
Steigt das Zinsniveau nach Vertragsabschluss, schützt die Zinsbindungsfrist davor, dass der Darlehensgeber den Zinssatz anpasst. Dadurch lassen sich niedrige Zinssätze „in die Zukunft retten“, obwohl die Zinsen eigentlich teurer wären. Bei einer vergleichsweise kurzen Zinsbindungsfrist sinkt zudem der Zinssatz, weil die Bank schon in wenigen Jahren nachverhandeln kann.
Nachteil für den Kreditnehmer
Die Zinsbindungsfrist kann von keiner der Parteien einseitig angetastet werden. Sinkt das Zinsniveau nach Vertragsabschluss, muss der Kreditnehmer daher einen überhöhten Zinssatz hinnehmen – sofern er das Darlehen nicht vorzeitig ablösen oder umschulden kann. Und: Je länger die Zinsbindung, desto höher wird automatisch der Zinssatz – schließlich kann die Bank nicht von steigenden Zinsen profitieren.