Eine Hand stapelt Münzen auf den höchsten einer Reihe von aufsteigend angeordneten Münzstapeln. Die Szene symbolisiert das Prinzip des Zinseszinses, bei dem sich Zinsen über die Zeit hinweg auf bereits entstandene Zinsen summieren und so das Vermögen wachsen lassen.Eine Person sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet mit Taschenrechner und Stift. Vor ihr sind mehrere gleichmäßig gestapelte Münzstapel aufgereiht. Die Szene symbolisiert finanzielle Planung und Kalkulation, etwa im Zusammenhang mit einer Zinsbindungsfrist bei Krediten.

Zinsbindungsfrist

 
✓ Für viele Kredite besteht eine Zinsbindungsfrist – ein Zeitraum, über den der anfänglich vereinbarte Zinssatz nicht angetastet werden kann.
✓ Je nach Darlehen ist die Zinsbindungsfrist entweder deckungsgleich mit der Kreditlaufzeit oder endet deutlich früher. Letzteres ist im Privatbereich insbesondere bei Immobilienkrediten häufig der Fall.
✓ Ist ein Kredit zum Ende der Zinsbindungsfrist noch nicht getilgt, muss der Darlehensnehmer eine Anschlussfinanzierung in die Wege leiten. Geschieht das durch einen neuen Kredit, geht damit auch eine weitere Zinsbindungsfrist einher.

Definition


Die Zinsbindungsfrist ist ein Zeitraum, in dem ein vertraglich vereinbarter Zinssatz sich nicht ändert – egal, wie sich Leit- und andere Zinssätze unterdessen wandeln. Dadurch gibt die Zinsbindungsfrist beiden Darlehensparteien Planungssicherheit, kann aber ebenso einen Kredit für eine der Parteien verteuern. Je nach Kredit-Art, Höhe und weiteren Faktoren endet die Zinsbindungsfrist vor der Gesamtlaufzeit. In solchen Fällen ist es nötig, für die noch offenen Beträge eine Anschlussfinanzierung zu finden. Der wichtigste Grund für die Zinsbindungsfrist ist Planungssicherheit: Das Zinsumfeld wandelt sich täglich. Ohne Bindungsfrist könnte der Zins immer wieder angepasst werden. Dadurch würde die Ratenhöhe völlig unvorhersehbar – und das Darlehen für beide Seiten unnötig komplex und risikoreich.

Was ist die Zinsbindungsfrist?

Wenn zwei Parteien einen Kreditvertrag abschließen, dann spielt darin der vereinbarte Zinssatz eine wesentliche Rolle. Er ist unter anderem Indikator für Kreditkosten, Ratenhöhe und Laufzeit. Außerdem ist er der „Lohn“ des Kreditgebers für das Verleihen des Geldes. Wie hoch der individuelle Zinssatz ausfällt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Viele davon haben eine Gemeinsamkeit – sie sind stark wandlungsfähig.

Ein Darlehen, das in einer Woche zu einem Zinssatz von 2,5 Prozent vergeben wurde, könnte nur wenige Tage später – und unter ansonsten gleichen Bedingungen – 3,5 Prozent kosten. Etwa, weil unterdessen die Europäische Zentralbank EZB die Leitzinsen angehoben hätte. Das ist der wichtigste Existenzgrund der Zinsbindungsfrist: Sie gibt Planungssicherheit. Obwohl das Zinsumfeld schwankt, bleibt ein einmal vereinbarter Zinssatz über die gesamte Zinsbindungsfrist unverändert.

Vorteil für den Kreditnehmer

Steigt das Zinsniveau nach Vertragsabschluss, schützt die Zinsbindungsfrist davor, dass der Darlehensgeber den Zinssatz anpasst. Dadurch lassen sich niedrige Zinssätze „in die Zukunft retten“, obwohl die Zinsen eigentlich teurer wären. Bei einer vergleichsweise kurzen Zinsbindungsfrist sinkt zudem der Zinssatz, weil die Bank schon in wenigen Jahren nachverhandeln kann.

Nachteil für den Kreditnehmer

Die Zinsbindungsfrist kann von keiner der Parteien einseitig angetastet werden. Sinkt das Zinsniveau nach Vertragsabschluss, muss der Kreditnehmer daher einen überhöhten Zinssatz hinnehmen – sofern er das Darlehen nicht vorzeitig ablösen oder umschulden kann. Und: Je länger die Zinsbindung, desto höher wird automatisch der Zinssatz – schließlich kann die Bank nicht von steigenden Zinsen profitieren.

Bei welchen Krediten gibt es Zinsbindungsfrist?

Die Zinsbindungsfrist besteht prinzipiell bei allen sogenannten Festzinsdarlehen – das ist im Privatbereich die Mehrheit aller möglichen Kredite. Allerdings muss man dennoch etwas unterscheiden. Zwar haben sehr viele typische Verbraucherdarlehen eine Zinsbindungsfrist. Da deren Ende jedoch deckungsgleich mit der Laufzeit ist, spielt die Zinsbindung keine besondere Rolle. Die Zinsen bleiben schlichtweg gleich, bis der Kredit abbezahlt wurde.

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Gut zu wissen
Anders bei Darlehen über große Summen und lange Laufzeiten – vor allem im Immobilienbereich. Hier ist die Zinsbindungsfrist ein erheblich wichtigerer Faktor, da sie faktisch immer kürzer ist als die Gesamtlaufzeit. Bei solchen Immobilienkrediten ist es nötig, mindestens einmal eine Anschlussfinanzierung abzuschließen, weil die Zinsbindungsfrist endet.

Wer bestimmt die Länge der Zinsbindungsfrist?

Typischerweise können Darlehensnehmer vor Vertragsabschluss (in einem gewissen Rahmen) darüber bestimmen, wie lange sie die Zinsen festsetzen möchten. Im Bereich privater Immobilienfinanzierungen sind Fristen in Fünf-Jahres-Schritten gängig, insbesondere folgendermaßen:

  • 5 Jahre
  • 10 Jahre (Standard-Zeitraum und Punkt, ab dem die Bank bei längerer Zinsbindung keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr verlangen darf)
  • 15 Jahre
  • 20 Jahre
  • 30 Jahre

Kürzere, längere oder andere Jahreszahlen umfassende Zinsbindungsfristen sind zwar möglich, aber im Privatbereich höchst unüblich.

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Wie lange sollte die Zinsbindungsfrist sein?

Je länger die Bindung, desto größer die Sicherheit, desto höher die Zinsen und desto geringer die Flexibilität – und umgekehrt. Diese Regeln sind jedoch einige der wenigen Konstanten rund um die Zinsbindungsfrist. Wie dieser Zeitraum individuell ausfallen sollte, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Dabei gilt grob:

  • Je niedriger das Zinsniveau bei Vertragsabschluss, desto länger sollte die Zinsbindung sein.
  • Je höher das Zinsniveau bei Vertragsabschluss, desto kürzer sollte die Zinsbindungsfrist ausfallen.
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Gut zu wissen
Allerdings haben Punkte wie Risikobereitschaft, persönliche und allgemeine Wirtschaftslage (Stichwort Leitzinsentwicklung) und finanzielle Leistungsfähigkeit einen enormen Stellenwert. Kreditnehmer in spe sollten deshalb stets verschiedene Zinsbindungsfristen durchkalkulieren und individuell entscheiden.

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