Maßnahmen wie Änderungen der Raumzuschnitte lassen sich im Zuge der Sanierung besonders einfach umsetzen und sollten daher unbedingt mit eingeplant werden. Planen die Eigentümer die Sanierungsmaßnahmen selbst und geben sie in Auftrag, so sind diese auch für die Umsetzung verantwortlich. Hierbei sollten Baufamilien die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes beachten, wobei bestimmte Schritte gesetzlich vorgeschrieben sein können. Und nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. So können etwa baubehördliche Vorgaben oder der jeweils gültige Bebauungsplan einer Modernisierung durchaus Grenzen setzen.
Zudem sind staatliche Förderungen nicht selten im Vorfeld der Baumaßnahmen zu beantragen. Neben möglicher Fristen sollten Sie auch die förmliche Ausführung der Anträge oder eine eventuell vorgeschriebene Beratung beachten.