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Wofür steht SCHUFA und was sollten Verbraucher wissen?

Der Begriff SCHUFA, steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ und bezeichnet Deutschlands führende Wirtschaftsauskunftei. Was sie macht, welche Rolle die SCHUFA für die Kreditvergabe spielt und was Verbraucher wissen sollten, erfahren Sie hier.

Der Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben von Quang Dung TaDer Kreditspezialist Quang-Dung Ta von smavaGeschrieben vonQuang Dung TaSpezialist für Ratenkredite und Bankenprodukte

Quang-Dung Ta, ein erfahrener Bankkaufmann und Senior Key Account Manager bei smava, arbeitet seit 2016 in der Finanzbranche. Mit Spezialisierung auf Kreditwesen und Finanzprodukte verfügt er über tiefgehende Kenntnisse in Finanzthemen. Seine Zusatzausbildung bei smava im Bereich Ratenkredite qualifiziert ihn, praxisrelevante Finanzinhalte zu vermitteln. Sein Ziel ist es, komplexe Finanzthemen verständlich zu machen und Lesern bei Entscheidungen zu unterstützen.

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Die SCHUFA Holding AG – Deutschlands größte Auskunftei

Als Wirtschaftsauskunftei fungiert die SCHUFA Holding AG mit Sitz in Wiesbaden, als Instanz zur Mitteilung wirtschaftsrelevanter Daten über Privatpersonen und Unternehmen an potenzielle Geschäftspartner. Zusätzlich gibt es in Deutschland weitere Auskunfteien wie beispielsweise Deltavista, Arvato oder Bürgel Wirtschaftsinformationen, die jedoch im Vergleich über eine geringere Anzahl von Datensätzen verfügen.

SCHUFA-Vertragspartner: Unternehmen, mit denen die SCHUFA zusammenarbeitet

Als Auskunftei gehört es nicht zu den Aufgaben der SCHUFA selbst Daten zu erheben. Die SCHUFA sammelt lediglich die Daten, die sie über die mehr als 9.000 Vertragspartner aus unterschiedlichen Branchen bezieht, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. Zu den Partnern gehören unter anderem:

  • Kreditvergabepartner und Bausparkassen
  • Versicherungen
  • Versandhäuser und Online-Händler
  • Inkassounternehmen
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Stromversorgungsbetriebe

Die Datenweitergabe ist reglementiert

Das heißt, dass einerseits Verbraucherdaten nur dann an die Auskunftei übermittelt werden dürfen, wenn sich der Verbraucher explizit durch die Unterzeichnung der sogenannten SCHUFA-Klausel dazu bereit erklärt. Hiervon ausgenommen ist lediglich der Fall, dass ein Verbraucher einer fälligen Forderung nicht nachkommt. Andererseits können die Partnerunternehmen nicht unbegrenzt Informationen über Verbraucher einholen. Wer sich eine Auskunft bei der SCHUFA einholen darf, das hängt mit dem jeweiligen Interesse des Antragstellers zusammen. Dieser muss über ein sogenanntes berechtigtes Interesse verfügen. Als berechtigte Gründe gelten Geschäftsanbahnungen, Kauf-, Miet-

Wie Auskunfteien an die Daten über Verbraucher kommen

Wie funktioniert die SCHUFA? Das ist eigentlich ganz einfach: die Auskunftei wertet die übermittelten Daten der Vertragspartner aus und errechnet davon ausgehend einen SCHUFA-Score. Dieser beschreibt die Rückzahlungswahrscheinlichkeit. Je höher der Wert ausfällt, desto besser wird die Bonität eines Verbrauchers eingestuft. Die Partner wiederum profitieren von den von der SCHUFA gespeicherten Daten, da sie Informationen über das Zahlungsverhalten und die Kreditwürdigkeit der Verbraucher erhalten. Das wechselseitige Verhältnis zwischen SCHUFA und den Partnerunternehmen stellt also eine zuverlässige Informationsquelle über Zahlungserfahrungen dar.

Nach eigenen Angaben verfügt die SCHUFA über Daten von über 67,5 Mio. Privatpersonen und erteilt täglich rund 400.000 Auskünfte an Unternehmen, um Geschäftsabschlüsse zu unterstützen (vgl. SCHUFA Kredit-Kompass 2018). Von der Übermittlung ausgeschlossen sind Informationen über Familienstand, Nationalität, Arbeitgeber, Einkommen, Guthaben und Wertpapierdepots der Verbraucher.

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Wozu die SCHUFA-Auskunft gut ist

Zahlungswahrscheinlichkeit

Die SCHUFA gibt auf Basis des bisherigen Zahlungsverhaltens mithilfe des SCHUFA-Scores Auskunft über die Zahlungswahrscheinlichkeit in der Zukunft. So entscheiden beispielsweise Online-Händler oder Versandhäuser anhand der bei der SCHUFA gespeicherten Informationen, ob Ware und Dienstleistungen z.B. auf Rechnung angeboten werden können oder ob Kunden in Vorauskasse gehen müssen. Ebenso nutzen Banken den SCHUFA-Score als Richtlinie bei der Kreditvergabe. Auch Mobilfunkanbieter erkundigen sich vor Vertragsabschluss über das Zahlungsverhalten ebenso wie viele private Vermieter oder Wohnungsbaugesellschaften.

Zahlungsfähigkeit

Vor einer Kreditvergabe prüfen Kreditinstitute die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des potenziellen Kreditnehmers genau, um das Kreditausfallrisiko zu minimieren. Die SCHUFA-Auskunft beeinflusst die Bewilligung eines Kredites, z.B. zum Haus- oder Immobilienkauf, maßgeblich und gilt als Berechnungsgrundlage zur Bestimmung des Zinssatzes, zu dem das Geld bei Kreditgebern geliehen werden kann. Eine SCHUFA-Auskunft mit negativen Einträgen kann unter Umständen die Gewährung eines Kredits verhindern.

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Diese Daten erhalten Unternehmen und Kreditinstitute bei einer SCHUFA-Abfrage

A-Auskunft

Kreditgeber und Sparkassen erhalten zur Kontoeröffnung und Kreditbewilligung Auskünfte über kreditrelevante Daten:

  • Girokonten
  • Kreditkarten
  • Mahnungen von Mobilfunkanbietern und Versandhäusern
  • innerhalb der letzten zehn Tage getätigte Anfragen weiterer Anbieter

B-Auskunft

Unter die Kategorie B-Vertragspartner fallen Versandhäuser, Telefongesellschaften und z.B. Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft. Diese erhalten ausschließlich Auskunft darüber, ob sich der potenzielle Kunde vertragsgetreu verhalten hat oder nicht. Informationen über kreditrelevante Daten werden nicht übermittelt.

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Hinweis
Verbraucher sollten regelmäßig die gespeicherten Daten über eine SCHUFA-Selbstauskunft überprüfen. Oft sind unvollständige, fehlerhafte oder veraltete Informationen gespeichert – kontaktieren Sie die SCHUFA einfach unter der Nummer 0611-92780. Oder richten Sie sich postalisch an diese Adresse: SCHUFA Holding AG/ Privatkunden ServiceCenter/ Postfach 103441/ 50474 Köln.

Die wichtigsten Fragen rund um die SCHUFA

Die Kurzform SCHUFA steht für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die SCHUFA ist eine Wirtschaftsauskunftei mit der Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen zur Zahlungsmoral und Zahlungsfähigkeit von Kunden zu geben. So sollen diese vor Verlusten und gleichzeitig die Kunden selbst davor geschützt werden, Geschäfte einzugehen, die das eigene Budget übersteigen.

Entgegen der Annahme bzw. Befürchtung vieler Verbraucher, speichert die SCHUFA nicht nur negative, sondern auch positive Einträge. Erstere liegen vor, wenn Sie z. B. Rechnungen nicht begleichen oder einen Ratenkredit nicht regelmäßig und vollständig zahlen. Letztere dokumentieren positives Zahlungsverhalten (z. B. für Mobilfunkverträge oder Kreditkarten).

Ja. Laut Deutschem Gesetz ist jeder Verbraucher berechtig, einmal pro Kalenderjahr kostenlos eine Selbstauskunft bei der SCHUFA einzufordern. Sofern erforderlich, kann dies auch mehrmals im Jahr vorgenommen werden.

Die SCHUFA erhebt Daten nicht selbst, sondern sammelt diese nur und wertet sie aus. Datenquellen sind u. a. Kreditvergabepartner und Bausparkassen, aber auch Telekommunikationsunternehmen sowie Versandhäuser und Online-Händler.

Weitere Kreditarten von smava

smava bietet viele unterschiedliche Arten von Krediten an. Ob für ein Auto, eine Umschuldung oder Ihr Gewerbe – hier gibt es günstige Kredite für jeden Verwendungszweck. Darüber hinaus ist unser Kreditangebot auf verschiedene Personengruppen ausgerichtet. Ob Angestellte, Rentner oder Azubis – nutzen Sie unseren Kreditvergleich, um den passenden Kredit zu finden.

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