Für Existenzgründer und frisch gestartete Unternehmer existieren zahlreiche Finanzierungsprogramme auf der Landes-, Bundes- und EU-Ebene, etwa der High-Tech Gründerfonds oder der Mikrokreditfonds Deutschland. Zu den bekanntesten Förderungen für Jungunternehmer zählen die Förderkredite für Gründung und Nachfolge der KfW Bankengruppe:
- ERP-Gründerkredit – StartGeld: max. 100.000 Euro für eine Vollfinanzierung
- ERP-Kapital für Gründung: max. 500.000 Euro für eine Teilfinanzierung (bis 50 Prozent)
- ERP-Gründerkredit – Universell: max. 25 Millionen Euro für eine Vollfinanzierung
Sie wählen den Finanzierungspartner für Ihren Jungunternehmerkredit selbst aus
Die Beantragung eines solchen Jungunternehmerkredits erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner. Hierbei kann es sich um Ihre Hausbank oder um andere Geschäftsbanken, Direktbanken oder Kreditvermittler handeln. Die Wahl des Kreditinstituts steht Ihnen als Jungunternehmer also frei. Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen durch die KfW und einem positiven Förderungsentscheid steht am Ende der Vertragsabschluss für den Jungunternehmerkredit beim Finanzierungspartner Ihrer Wahl.