Ob Sie einen neuen Laptop kaufen oder eine hohe Handwerkerrechnung bezahlen müssen – mitunter muss es einfach schnell gehen. In solchen Fällen ist ein Sofortkredit ohne Vorkosten die ideale Lösung. Sie wählen einfach den favorisierten Online-Kredit ohne Vorkosten aus, legitimieren sich per Post- oder Video-Ident-Verfahren und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist bei einem Online-Kredit ohne Vorkosten innerhalb von 48 Stunden möglich.
Weitere Kreditarten von smava
smava bietet viele unterschiedliche Arten von Krediten an. Ob für ein Auto, eine Umschuldung oder Ihr Gewerbe – hier gibt es günstige Kredite für jeden Verwendungszweck. Darüber hinaus ist unser Kreditangebot auf verschiedene Personengruppen ausgerichtet. Ob Angestellte, Rentner oder Azubis – nutzen Sie unseren Kreditvergleich, um den passenden Kredit zu finden.
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Voraussetzungen und erforderliche Unterlagen für einen Kredit ohne Vorkosten
Unabhängig davon, ob Sie ein Bankdarlehen oder einen Kredit von privat ohne Vorkosten suchen, müssen Sie einige Bedingungen erfüllen. Üblicherweise werden folgende Aspekte vorausgesetzt:
- Volljährigkeit
- Wohnsitz und Konto in Deutschland
- Kreditwürdigkeit (ausreichende Bonität)
- Regelmäßiges Einkommen
Die Bonität wird mithilfe des sogenannten Bonitätsscores von Auskunfteien ermittelt. Der Wert richtet sich unter anderem nach Ihrem bisherigen Zahlungsverhalten, also ob Sie Ihre Rechnungen in der Vergangenheit vollständig und regelmäßig bezahlt haben. Entscheidend für die Bewertung Ihrer Kreditwürdigkeit ist außerdem, dass das Verhältnis von laufenden Ausgaben und frei verfügbarem monatlichem Einkommen ausgewogen ist.
Wollen Sie ein konkretes Angebot für einen Kredit ohne Vorkosten annehmen, müssen Sie bestimmte Unterlagen einreichen. Welche Dokumente im Detail gefordert sind, können Sie dem jeweiligen Angebot entnehmen. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:
- Kopie des Arbeitsvertrags (bei Angestellten)
- Gehaltsabrechnungen
- Kontoauszüge mit Gehaltseingang (z. B. bei Auszubildenden und Angestellten)
- Steuerbescheide (z. B. bei Selbstständigen und anderen Personen, die ihr Einkommen nicht mithilfe einer Gehaltsabrechnung nachweisen können)