Grundsätzlich gehen Kredite an die Hinterbliebenen über. Erbschaftskandidaten, dazu zählen natürlich auch Ehepartner, stehen jedoch diverse Handlungsalternativen zum eigenen Schutz offen. Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen nachdem der potenzielle Erbe davon erfahren hat, abgelehnt werden. Er gilt dann vor dem Gesetz als Nichterbe und sämtliche Ansprüche gehen an den nächsten Kandidaten über. Die Ablehnung erfordert eine förmliche Verzichtserklärung an die zuständigen Behörden – eine mündliche Aussage reicht nicht aus.
Antrag auf Nachlassverwaltung
Des Weiteren gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen eine Haftungsbeschränkung auf die Nachlassbestände erreicht werden kann. Dies geschieht zum Beispiel durch einen Antrag auf Nachlassverwaltung, der sich besonders bei unklaren oder unübersichtlichen Vermögensverhältnissen des Verstorbenen empfiehlt. Die Nachlassverwaltung übernimmt die Verantwortung für die Klärung der Vermögensverhältnisse.
Überschuldung des Nachlasses
Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Nachlasses hat der Erbe die Pflicht, unverzüglich ein Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. Geschieht dies rechtzeitig, bleibt auch hier die Haftung auf das Erbe beschränkt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Gläubiger Schadenersatz vom Erben fordern können.