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Wann verjähren Kreditschulden?Wann tritt bei Kreditschulden die Verjährung ein?

Wann verjährt ein Kredit?

Es kommt vor, dass Kreditnehmer Ihre Kreditschulden nicht mehr vertragsgemäß begleichen können. Bei fehlendem Einkommen, kann die Bank Ihren Kredit kündigen. Dadurch wird der komplette Restbetrag sofort fällig. Offene Rückzahlungsansprüche unterliegen bestimmten Verjährungsfristen. In unserem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Kreditschulden-Verjährung.

Was ist bei Kreditschulden mit „Verjährung“ gemeint?

Gelten Forderungen als verjährt, können Sie vom jeweiligen Gläubiger – bei Darlehensschulden vom Kreditgeber – nicht mehr eingefordert werden. Als Schuldner können Sie sich in einem solchen Fall auf die rechtlich formulierte „Einrede der Verjährung“ berufen und müssen bei entsprechenden Forderungen nichts zurückzahlen.

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Hinweis
Die passenden Antworten auf die Frage „Wann verjährt ein Kredit?“ liefert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist beträgt laut Paragraf 195 BGB 3 Jahre. Diese Bestimmungen gelten zunächst auch für Kreditschulden. Eine Verjährung kann also demnach frühestens 3 Jahre nach der Kündigung durch die Bank wirksam werden.

In welchen Fällen kann sich die Verjährungsfrist verlängern?

Im Hinblick auf die tatsächliche Verjährungsfrist bei Kreditschulden müssen Sie allerdings einen weiteren Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs berücksichtigen. Entsprechend Paragraf 497 Abs. 3 Satz 3 BGB wird beispielsweise die Verjährung der Rückzahlung um 10 Jahre gehemmt, wenn Sie sich als Darlehensnehmer mit dem Rückzahlungsanspruch im Verzug befinden. Die Zeit der Verjährung Ihrer Kreditschulden läuft während einer Hemmung nicht weiter, sondern wird unterbrochen. Laut dem Landgericht Aachen setzt ein Verzug aber grundsätzlich eine Mahnung seitens der Bank voraus, sprich eine an den Schuldner gerichtete Aufforderung, die geschuldete Leistung zu erbringen. Eine Hemmung der Verjährung tritt unter anderem auch ein, wenn:

  • Klage erhoben wird
  • Bei Verhandlungen über einen Ausgleich zwischen Schuldner und Gläubiger
  • Wenn Ratenzahlungen zwischen beiden Parteien vereinbart wurden

Mahnungsschreiben sind zu beachten

Erhalten Sie von Ihrer Bank nach der Kündigung des Darlehens keine entsprechende Mahnung, gilt für Ihre Kreditschulden-Verjährung eine Frist von 3 Jahren. Sie sind sich im Unklaren, ob Sie im Rahmen des bestehenden Schriftverkehrs bereits gemahnt wurden? Dann ist es ratsam, die Unterlagen Ihres Kreditgebers mit einem Anwalt durchzugehen. Dieser kann dann genau prüfen, ob eventuell eine Mahnung eingegangen ist.

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Die wichtigsten Fragen zur Verjährungsfrist

Für Kreditschulden ist die Verjährung – wie für alle anderen Schulden – im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Der Paragraf 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt die Verjährung von Schulden. Die regelmäßige gesetzliche Verjährungsfrist, unter die auch Kreditschulden fallen, beträgt 3 Jahre.

Laut dem Paragrafen 199 des Bürgerlichen Gesetzbuchs startet die Verjährungsfrist erst am Ende des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist.

Ja, wenn Sie zum Beispiel von Ihrer Bank infolge der Kündigung mittels einer Mahnung in Verzug gesetzt werden. In diesem Fall kann die Verjährungsfrist um 10 Jahre gehemmt werden. Dabei läuft die 3-jährige Verjährungsfrist erst nach Ende der sogenannten Verjährungshemmung an oder weiter.

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