Im Hinblick auf die tatsächliche Verjährungsfrist bei Kreditschulden müssen Sie allerdings einen weiteren Paragrafen des Bürgerlichen Gesetzbuchs berücksichtigen. Entsprechend Paragraf 497 Abs. 3 Satz 3 BGB wird beispielsweise die Verjährung der Rückzahlung um 10 Jahre gehemmt, wenn Sie sich als Darlehensnehmer mit dem Rückzahlungsanspruch im Verzug befinden. Die Zeit der Verjährung Ihrer Kreditschulden läuft während einer Hemmung nicht weiter, sondern wird unterbrochen. Laut dem Landgericht Aachen setzt ein Verzug aber grundsätzlich eine Mahnung seitens der Bank voraus, sprich eine an den Schuldner gerichtete Aufforderung, die geschuldete Leistung zu erbringen. Eine Hemmung der Verjährung tritt unter anderem auch ein, wenn:
- Klage erhoben wird
- Bei Verhandlungen über einen Ausgleich zwischen Schuldner und Gläubiger
- Wenn Ratenzahlungen zwischen beiden Parteien vereinbart wurden