Seinen Namen verdankt der Lombardkredit der italienischen Region Lombardei. Hier wurde schon vor hunderten Jahren Geld gegen Pfandsicherheiten verliehen. Und genau das ist auch heute noch die Definition für den Lombardkredit: ein Darlehen, das gegen ein Pfand vergeben wird. Dieses Pfand kann ein Wertpapier, ein Guthaben bei der Bank oder auch ein Gegenstand von einem gewissen Wert sein. Der Kredit wird in der Regel kurz- bis mittelfristig aufgenommen, beispielsweise bei Liquiditätsengpässen. Dabei ist es vor allem der häufig vergleichsweise günstige Zinssatz, der den Lombardkredit für Kreditnehmer attraktiv macht. Als Darlehen ist der Lombardkredit nach §488 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Vereinfacht gesagt ist der Kreditgeber demnach verpflichtet, eine gewisse Summe bereitzustellen; der Kreditnehmer wiederum ist angewiesen, das Geld einschließlich Zinsen zurückzuzahlen. Kann der Kreditnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist der Kreditgeber berechtigt, das hinterlegte Pfand zu veräußern (nach eindeutiger Ankündigung und Verstreichen einer einmonatigen Frist).
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Hinweis
Wenn Sie einen Lombardkredit aufnehmen, bleiben Sie zwar vorerst im Besitz des Pfandes. Sie übertragen dem Kreditgeber jedoch das Recht, die Sicherheit bei ausbleibenden Zahlungen zu verwerten.