Nachrangdarlehen unterscheiden sich im grundsätzlichen Aufbau nicht von herkömmlichen Krediten. Die Besonderheit dieser Darlehensform ergibt sich aus der sogenannten Nachrangklausel: Die Geldgeber akzeptieren, dass sie im Falle einer Insolvenz erst dann ihr Geld erhalten, wenn zuvor alle anderen Gläubiger bedient wurden. Entsprechend hoch ist das Ausfallrisiko etwa für Banken, die sich die Vergabe durch einen höheren Zinssatz vergüten lassen. Auf der anderen Seite bieten Nachrangdarlehen Kreditnehmern den Vorteil, dass meist nur geringe oder gar keine Sicherheiten verlangt werden.
Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen weist eine weitere Besonderheit auf. Der Darlehensnehmer kann die Zahlungen trotz Fälligkeit bereits dann aussetzen, wenn durch die Tilgung die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung besteht. Die Geldgeber müssen ihre Ansprüche zurückstellen, sofern die Rückzahlungen eine Insolvenz auslösen könnten.