Alle Banken und Kreditinstitute in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kundinnen und Kunden zu prüfen. Damit möchte man verhindern, dass Bankkonten zu illegalen Zwecken verwendet werden. Nach dem Grundsatz der Kontenwahrheit (§ 154 Abgabenordnung) darf niemand unter falschem Namen oder für eine dritte Person ein Konto anlegen oder Buchungen durchführen. Daraus folgt die Verpflichtung der Banken zur Kontrolle der Identität nach § 1 I Geldwäschegesetz. Sie stellt sicher, dass Dokumente tatsächlich von derjenigen Person unterzeichnet werden, auf deren Name ein Vertrag ausgestellt wurde.