Bei der genauen Gestaltung des partiarischen Darlehens sind die Vertragspartner relativ frei. Es muss jedoch eine deutliche Abgrenzung zum Einlagengeschäft stattfinden, da ein solches nur von einer Bank durchgeführt werden darf. Sie können das Darlehen auf unbestimmte Zeit abschließen oder eine zeitliche Begrenzung vereinbaren. Oft wird dem Darlehensgeber ein Kündigungsrecht zugesichert, mit dem er den Vertrag jederzeit beenden kann. Ein fester Zinssatz für die Rückzahlung kann zwar vereinbart werden, die Beteiligung an Gewinn oder Umsatz steht jedoch im Vordergrund. Ebenfalls üblich ist es, sich auf eine jährliche Maximalauszahlung zu einigen. Selbst wenn der Unternehmensgewinn deutlich höher ausfällt als abzusehen war, erhält der Darlehensgeber dann nur den vereinbarten Maximalwert.
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Hinweis
Wird das partiarische Darlehen regelmäßig getilgt, fällt die Gewinnbeteiligung geringer aus. Da diese Form der
Finanzierung häufig bei Start-Ups genutzt wird, enthalten viele Verträge eine sogenannte Exit-Klausel. Wird das Unternehmen verkauft oder geht es an die Börse, wird der Darlehensgeber beteiligt.