Aufgrund der festgelegten Beleihungsgrenzen reicht das Geld aus dem Realkredit nicht immer, um ein geplantes Projekt vollständig zu finanzieren. Eine Möglichkeit, die Beleihungsgrenze über die üblichen 60 Prozent anzuheben, ergibt sich aus dem sogenannten Realkreditsplitting. In der Praxis unterscheidet man dabei zwei Formen:
echtes Realkreditsplitting
Beim echten Realkreditsplitting schließt der Darlehensnehmer insgesamt zwei Kreditverträge ab, den sogenannten Realkredittitel sowie einen weiteren Kredit, bei dem die Absicherung über einen Grundbucheintrag erfolgt. Der insgesamt aufgenommene Betrag wird dadurch in zwei separate Teile gesplittet.
unechtes Realkreditsplitting
Hierbei werden ein Realkredit bis zur Beleihungsgrenze und ein zusätzlicher Personalkredit aufgenommen. Im Gegensatz zum echten Realkreditsplitting sind beide Kredittitel in einem einzigen Kreditvertrag zusammengefasst. Für beide Teile können unterschiedliche Kreditvereinbarungen, zum Beispiel hinsichtlich Laufzeit oder Tilgung, getroffen werden.